Vorlage - PS-009/2016

 
 
Betreff: Sicherung und Rekultivierung der Deponie Parstein - Artenschutzrechtliche Maßnahmen und faunistische Kartierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
13.06.2016 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   

Die Gemeinde Parsteinsee genehmigt die vorstehende Eilentscheidung des Amtsdirektors im Einvernehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Parsteinsee zur Fortführung der Sicherung und Rekultivierung der ehemaligen Deponie Parstein verbunden mit der Vergabe der artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie der faunistischen Kartierung an die Firma Dr. Marx Ingenieure GmbH und die Diplombiologin Simone Müller zu vergeben.

 

Die finanziellen Mittel werden im Haushalt des haushaltsjahres 2016 bereitgestellt.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Im Rahmen der Sicherung und Rekultivierung der ehemaligen deponie Parstein wurde nach beschränkter Ausschreibung der Firma Wrensch Containerdienst und Recycling GmbH & Co. KG der Zuschlag für die Schließung der Deponie gegeben. Im Rahmen der Ausführung der Bauarbeiten am Deponiekörper wurden Bedenken dahingehend geäußert, dass naturschutzrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Aus diesem Grunde wurde die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Barnim hinzugezogen.

„Nach Auffassung der UNB handelt es sich bei der Wiedereingliederungsmaßnahme in das umgebende Landschaftsbild um einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs.: 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Danach sind Eigriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Demzufolge sind artenschutzrechtliche Regelungen gemäß § 44 Abs. 5 BnatSchG zu berücksichtigen. Das erfordert zu nächst eine Erfassung der Lebensstätte, um diese im weiteren Verfahren so gut wie möglich schützen zu können oder entsprechend zu ersetzen.“ Die UNB führt weiter aus, dass es „nach § 44 Abs. 1 bis 4 BnatSchG verboten ist, Tiere der besonders geschützten Arten zu töten und ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen.“ Bei Fortführung der Sicherungs- und Rekultiierungsarbeiten wäre dies jedoch zu erwarten. „Nach bisheriger Einschätzung könnten sich aufgrund der ungeordneten Gestaltung des Deponiekörpers streng geschützte Vögel, Reptilien und Amphibien angesiedelt haben. Die offenliegenden Abfallablagerungen bieten nach Aussagen der UNB geeignete Lebensstätten. Daraus wird geschlussfolgert, dass entsprechende schützenswerte Tiere vorhanden sind.“

 

Aus den vorgenannten Gründen werden die gegenwärtigen Bauarbeiten im Rahmen der Sicherung und Rekultivierung der Siedlungsabfalldeponie „Parstein“ mit sofortiger Wirkung (Bescheid vom 02.05.2016) durch den Landkreis Barnim, Untere Abfallbehörde, Bodenschutzamt untersagt.

Um den Baustopp wieder aufzuheben sind Artenerfassungen für die Tiergruppen Reptilien, Brutvögel und Amphibien vorzunehmen. Aufbauend auf den so gewonnenen Kenntnissen zum Arteninventar sowie den jeweils genutzten Lebensräumen auf der Deponie un ihrem Umfeld, ist ein Artenschutzkonzept zu erstellen und sind die dort ausgewiesenen Maßnahmen, bspw. Die Vergrämung von Tieren, umzusetzen.

 

 

 

 

Aufgrund des bereits weit fortgeschrittenen Frühjahrs muss mit den Artenerhebungen sofort begonnen werden. Sollte die Erfassung noch später beginnen, sind die erhobenen Daten nicht aussagekräftig und werden von der unteren Naturschutzbehörde nicht anerkannt. Die Erfassungen sind somit unaufschiebbar.

 

Die Erfassungsdaten sind essentiell für das auszuweisende Artenschutzkonzept. Werden die Daten zu spät erhoben, besitzen sie, wie oben ausgeführt, keine Aussagekraft. Infolge dessen kann auch kein Artenschutzkonzept erarbeitet werden und somit der Baustopp nicht aufgehoben werden. In diesem Falle müsste bis zum nächsten Frühjahr mit den Ehebungen gewartet werden.

 

Die Regelungen des besonderen Artenschutzes nach § 44 BnatSchG sind ein selbständiger Rechtsteil, der unabhängig von anderen Regelungen des Naturschutzgesetzes, wie der Eingriffsregelung, oder anderen fachbehördlichen Entscheidungen, wie der Sicherungsanordnung durch die Abfallwirtschaftsbehörde, wirkt. Die Regelungen des Artenschutzes können nicht gegen andere Belange abgewogen werden. Die behördlichen Forderungen nach Artenerfassungen und Erstellung eines Artenschutzkonzeptes sind daher unabweisbar.

Für die vorgenannten Maßnahmen liegt ein Angebot für die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und ein Angebot für die faunistische Kartierung und Dokumentation vor. Die Firma Dr. Marx Ingenieure GmbHG hat die bereits vorliegende Präzisierung des Sicherungskonzeptes erarbeitet. Aufgrund der Sachkenntnis ist die Vergabe an die vorgenannte Firma effizient. Die faunistische Kartierung wurde bereits bei einer weiteren ehemaligen Deponie durch die Diplombiologin Simone Müller durchgeführt. Aufgrund der vorliegenden Sachkenntnis und der effizienten Zusammenarbeit der vorgenannten Firmen werden die Leistungen entsprechend vergeben. Die Kosten belaufen sich nach dem vorliegenden Angebot auf 5.283,16 € brutto.

 

Eilentscheidung:

Die Gemeinde Parsteinsee beschließt zur Fortführung der Sicherung und Rekultivierung der ehemaligen Deponie Parstein, die Vergabe der Artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie die faunistische Kartierung an die Firma Dr. Marx Ingenieure GmbH und die Diplombiologin Simone Müller zu vergeben. Die finanziellen Mittel werden im Haushalt des Haushaltsjahres 2016 bereitgestellt.

 

gez. Jörg Matthesgez. Hans-Jürgen Otto

Amtsdirektorehrenamtlicher Bürgermeister

Amt Britz-Chorin-OderbergGemeinde Parsteinsee


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

 

5610102 92706 521 5000

(5431030)

Haushaltsjahr(e)

5.283,16

 

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

Solveig Spann

 

Astrid Gohlke

 

Jörg Matthes

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen