Vorlage - HO-015/2016
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, ihr gemeindliches Einvernehmen im Rahmen der Trägerbeteiligung zum Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW km 80,15 in 16248 Liepe für die Vorzugsvariante (Variante 1) zu erteilen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die Herstellung des Einvernehmens zur Baumaßnahme Ersatzneubau der Wegebrücke in der Nachbargemeinde Liepe wurden die Gemeindevertreter zur Sitzung am 18.02.2016 über die Maßnahme und deren Auswirkungen für die Gemeinde Hohenfinow informiert.
Vorgestellt wurde als kostengünstigste und mit den Behörden abgestimmte Vorzugsvariante (Variante 1) für eine notwendige Verkehrsführung während der Bauzeit (Baustraße) die Trassenführung über befestigte und unbefestigte Flur- und Wegeflurstücke südlich des Finowkanals von Niederfinow (Atomill) nach Liepe bis zum Brückenstandort.
Betroffen ist im ersten Abschnitt des Verlaufes die Gemeinde Hohenfinow auf Grund von zwei beanspruchten Wegeflurstücken 358 und 353, Flur 1, Gemarkung Hohenfinow - befestigte Straße - mit einer Gesamtfläche von ca. 2.527 m² (siehe Anlage 1). Es wird vertraglich abgesichert, dass die mit der Ausführung beauftragte Firma zur Wiederherstellung des Straßenzustandes nach Beendigung der Baumaßnahme verpflichtet wird.
Ausgehend von den eingegangen Bedenken und Hinweisen zur bauzeitlichen Verkehrsführung wurden zu den bereits vorgestellten Lösungsmöglichkeiten weitere Ausführungen/Ansätze voruntersucht. Zur vorliegenden Variantenuntersuchung (Stand 22.04.2016) für die bauzeitliche Verkehrsführung wird mit der Anlage 2, Seite 1-4 über die wesentlichen Entscheidungskriterien zusammenfassend informiert.
Ist es nicht möglich, eine einvernehmliche Lösung für die Variante 1 mit den Betroffenen zu finden, wird eine nähere planerische Untersuchung, einschließlich der erforderlichen Behördenbeteiligungen erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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