Vorlage - NI-016/2016
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, ihr gemeindliches Einvernehmen im Rahmen der Trägerbeteiligung zum Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW km 80,15 in 16248 Liepe für die Vorzugsvariante (Variante 1) zu erteilen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die Herstellung des Einvernehmens zur Baumaßnahme Ersatzneubau der Wegebrücke in der Nachbargemeinde Liepe wurden die Gemeindevertreter zur Sitzung am 29.02.2016 über die Maßnahme und deren Auswirkungen für die Gemeinde Hohenfinow informiert.
Vorgestellt wurde als kostengünstigste und mit den Behörden abgestimmte Vorzugsvariante (Variante 1) für eine notwendige Verkehrsführung während der Bauzeit (Baustraße) die Trassenführung über befestigte und unbefestigte Flur- und Wegeflurstücke südlich des Finowkanals von Niederfinow (Atomill) nach Liepe bis zum Brückenstandort.
Betroffen ist die Gemeinde Niederfinow auf Grund von beanspruchten Wegeflurstücken Flur 10, Flurstück 18; Flur 7, Flurstücke 54, 27, 49, 53; Flur 6, Flurstücke 180, 135, Gemarkung Niederfinow - befestigte und unbefestigte Straßen und Wege - mit einer Gesamtfläche von ca. 33.822 m² (siehe Anlage (1)). Es wird vertraglich abgesichert, dass die mit der Ausführung beauftragte Firma zur Wiederherstellung des Straßen- und Wegezustandes nach Beendigung der Baumaßnahme verpflichtet wird.
Die in dem Schreiben der Gemeinde Hohenfinow verfassten Bedenken hinsichtlich der Verkehrsführung während der Baumaßnahme hat das mit der Planung der Gesamtbaumaßnahme beauftragte Ingenieurbüro geprüft und zu den einzelnen Punkten entsprechend Stellung genommen (siehe Anlage (3), Seite 1-2 + Anlage (4), Seite 1-2).
Ausgehend von den eingegangenen Bedenken und Hinweisen zur bauzeitlichen Verkehrsführung wurden zu den bereits vorgestellten Lösungsmöglichkeiten weitere Ausführungen/Ansätze voruntersucht. Zur vorliegenden Variantenuntersuchung (Stand 22.04.2016) für die bauzeitliche Verkehrsführung wird mit der Anlage (2), Seite 1-4 über die wesentlichen Entscheidungskriterien zusammenfassend informiert.
Ist es nicht möglich, eine einvernehmliche Lösung für die Variante 1 mit den Betroffenen zu finden, wird eine nähere planerische Untersuchung, einschließlich der erforderlichen Behördenbeteiligungen erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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