Vorlage - HO-017/2016
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt eine überplanmäßige Auszahlung von 3.500 EUR. Davon entfallen 1.500 EUR auf die Sanierung der Friedhofsmauer und 2.000 EUR auf die malermäßige Instandsetzung und Sanierung des Eingangstores zum Friedhof. Das Gesamtvolumen der aus dem Haushalt für dieses Vorhaben in den Jahren 2015- 2017 bereitgestellten Mittel erhöht sich mit diesem Beschluss auf 113.734,00 EUR: Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschloss, die Friedhofsmauer umfasssend in drei Jahresscheiben zu sanieren. Im Sinne von § 255 (2) Satz 1 HGB sind Aufwendungen Herstellungskosten, wenn sie für sich gesehen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, aber Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Jahre erstreckt. Die Gemeinde Hohenfinow hat seit Jahren Maßnahmen zum Erhalt und zur Sanierung des historischen Friedhofs, u.a. die Sanierung der historischen Grabkapelle durchgeführt. Die Sanierung der Friedhofsmauer ist Teil dieser Gesamtanlage. Nach Beendigung der Arbeiten ist ebschließend zu prüfen, ob die Sanierungskosten in vollem Umfang zu aktivieren sind. Die Einordnung der Sanierungskosten als Herstellungskosten führt zur einer Erhöhung des Wertes und damit der jährlichen Aufwendungen für die Abschreibung der Anlage.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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