Vorlage - LI-018/2016
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, die bauzeitliche Verkehrsführung für den Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW km 80,15 mit der Variante ……. , alternativ mit der Variante 4 weiter zu verfolgen.
Sachverhalt:
Der Ersatzneubau der Wegebrücke über die HOW wird an der gleichen Stelle wie die vorhandene Brücke errichtet. Nach dem Abbruch des Bestandsbauwerkes ist das südliche Ufer der Wasserstraße für den Baustellen-, landwirtschaftlichen und Radverkehr von Liepe aus nicht mehr erreichbar. Es besteht bauzeitlich keine Möglichkeit die Wasserstraße an dieser Stelle zu überqueren. Zur Sicherung des Baustellenbetriebes und für die Herstellung des Südwiderlagers wurden deshalb Möglichkeiten für eine bauzeitliche Verkehrsführung untersucht.
Die Gemeinde Liepe wurde bereits darüber informiert, dass eine Zufahrt über Bralitz (Gemarkung Bad Freienwalde) aufgrund von Tragfähigkeitsbeschränkungen an zwei zu überquerenden Brückenbauwerken sowie der Nutzungsbeschränkung der Deichanlage ausgeschlossen werden musste. Die Erreichbarkeit der Baustelle am Südwiderlager und eine bauzeitliche Verkehrsführung wäre nur über die von Niederfinow ausgehenden vorhandenen und teilweise befestigten landwirtschaftlichen Wege möglich.
Dementsprechend wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die Herstellung des Einvernehmens zur Baumaßnahme die Nachbargemeinden Hohenfinow und Niederfinow über die erforderlichen Maßnahmen und deren Auswirkungen informiert.
Vorgestellt wurde bereits als kostengünstigste und mit den Behörden abgestimmte Vorzugsvariante (Variante 1) für eine bauzeitliche Verkehrsführung (Baustraße) die Trassenführung über befestigte und unbefestigte Flur- und Wegeflurstücke südlich des Finowkanals von Niederfinow (Atomill) nach Liepe bis zum Brückenstandort.
Die in dem Schreiben der Gemeinde Hohenfinow verfassten Bedenken hinsichtlich der Verkehrsführung während der Baumaßnahme hat das mit der Planung der Gesamtbaumaßnahme beauftragte Ingenieurbüro geprüft und zu den einzelnen Punkten entsprechend Stellung genommen (siehe Anlage (2), Seite 1-2 + Anlage (3), Seite 1-2).
Nach Abwägung der von den betroffenen Gemeinden mitgeteilten Bedenken und Hinweise und auf Grund der Tatsache, dass bei Nichtherstellung des Einvernehmens ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss, wurden zu den bereits vorgestellten Lösungsmöglichkeiten weitere Ausführungen/Ansätze voruntersucht:
- Variante 2+3: Baustraße Süd, nördliche Streckenführung parallel zum Finowkanal - Variante 4:Anlegestellen mit Baustellenandienung über Wasser - Variante 5:Brückenneubau neben dem Bestandsbauwerk
Zur vorliegenden Variantenuntersuchung (Stand vom 22.04.2016) für die bauzeitliche Verkehrsführung wird mit der Anlage (1), Seite 1-4 über die wesentlichen Entscheidungskriterien zusammenfassend informiert.
Die Weiterverfolgung der Variante 2+3, 4 und 5 bedarf einer näheren planerischen Untersuchung, einschließlich der erforderlichen Behördenbeteiligungen.
Es wird darüber informiert, dass die betroffenen Nachbargemeinden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Vorzugsvariante Variante 1 abgelehnt haben und sich für eine Weiterverfolgung der bauzeitlichen Verkehrsführung wie folgt ausgesprochen:
Gemeinde Hohenfinow:Variante 3, alternativ: Variante 4 Gemeinde Niederfinow:Variante 4
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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