Vorlage - BR-048/2016
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Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 610.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt: Problemdarstellung/Sachverhalt: Nach § 68 der BbgKVerf hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn ein erheblicher Fehlbedarf im Ergebnishaushalt entsteht, oder bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen entstehen, oder Einzelauszahlungen und einem erheblichen Umfang geleistet werden sollen. Die Gemeinde Britz hat im § 5 der Haushaltssatzung als Erheblichkeitsgrenze für die Entstehung eines Fehlbetrages, von Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen den Betrag von 100.000 EUR festgesetzt. Ein Fehlbetrag ist nicht entstanden.
Eingearbeitet wurden die Änderungen, die sich nach der Überarbeitung der Produkte 3651100 - Kindertagesstätte „Britzer Zwergenschloss“ und 3651200- Hort „Britzer Strolche“ ergeben. Durch die Änderung des Betreuungsschlüssels im Sechsten Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 27.07.2015 (GVBl. I Nr. 21 vom 27.07.2015) macht es sich erforderlich, mehr Stellen für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Außerdem war tarifrechtlich begründet, eine Änderung der Bewertung einzelner Stellen vorzunehmen.
Die Erträge und Aufwendungen zur Bewirtschaftung des Haus des Lebens wurden in den Haushaltsplan eingestellt (Produkt 4240100). Die Bewirtschaftung selbst erfolgt durch die gemeindeeigene GEG.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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