Vorlage - HO-019/2016
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1. Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 13 EkrG für die Erneuerung des Bahnübergangs BÜ „Bf Niederfinow“, Bahn-km 55,22 auf Grundlage des Kreuzungsplanes (Stand 07.12.2015) mit der DB Netz AG zu schließen.
2. Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die anteilig anfallenden Kosten nach § 13 Abs. 1 EkrG in Höhe von ca. 18.848,00 € zu tragen und in den Haushalt 2017 einzustellen.
3. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, Fördermittel für die Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (RiLi KStB Bbg) zu beantragen. Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow hat sich im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung des Bahnübergangs Hohenfinow/Niederfinow, km 55,22 in Struwenberg durch die Deutsche Bahn AG bereits in ihrer Sitzung am 16.07.2009 einstimmig für den Bau eines Geh- und Radweges, auf der linken Seite in Richtung Niederfinow ausgesprochen.
Die aktuelle Entwurfsplanung der Deutschen Bahn AG für die Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage „Neubau RBÜT km 55,22 L29 Hohenfinower Straße Bahnhof Niederfinow“ (Stand: Dezember 2015), inkl. entsprechender Erweiterung mit einem Geh- und Radweg, siehe Planauszug, Anlage (1) wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.02.2016 vorgestellt.
Auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetztes (EBKrG) wird die Gemeinde Hohenfinow an den Herstellungskosten beteiligt. Die kreuzungsbedingten Kosten für die Gemeinde betragen anteilig auf Grundlage der vorliegenden Planung mit Planungsstand vom 07.12.2015 und der Kreuzungsvereinbarung, siehe Anlage (2) ca. 18.848,- €.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenwesen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (RiLi KStB Bbg) bei der Bewilligungsbhörde in Hoppegarten zu stellen. Bedingung für die Antragstellung ist eine zwischen der DB Netz AG und der Gemeinde Hohenfinow als Straßenbaulastträger des Fuß- und Radweges geschlossene Kreuzungsvereinbarung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 %. Nicht zuwendungsfähig sind Grunderwerbskosten.
Die Zustimmung zur Planung „Neubau RBÜT km 55,2 L29 Hohenfinower Straße Bahnhof Niederfinow“ (Stand: Dezember 2015) wurde am 01.03.2016 erteilt. Die Plangenehmigung liegt vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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