Vorlage - HO-019/2016

 
 
Betreff: Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage „Bf Niederfinow“, Kreuzungsvereinbarung BÜ km 55,22
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Birgit Lüdecke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
16.06.2016 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
HO-019.2016_Anlage (1)
HO-019.2016_Anlage (2)

1. Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 13 EkrG für die Erneuerung des Bahnübergangs BÜ „Bf Niederfinow“, Bahn-km 55,22 auf Grundlage des Kreuzungsplanes (Stand 07.12.2015) mit der DB Netz AG zu schließen.

 

2. Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die anteilig anfallenden Kosten nach § 13 Abs. 1 EkrG in Höhe von ca. 18.848,00 € zu tragen und in den Haushalt 2017 einzustellen.

 

3. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, Fördermittel für die Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (RiLi KStB Bbg) zu beantragen.


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow hat sich im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung des Bahnübergangs Hohenfinow/Niederfinow, km 55,22 in Struwenberg durch die Deutsche Bahn AG bereits in ihrer Sitzung am 16.07.2009 einstimmig für den Bau eines Geh- und Radweges, auf der linken Seite in Richtung Niederfinow ausgesprochen.

 

Die aktuelle Entwurfsplanung der Deutschen Bahn AG für die Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage „Neubau RBÜT km 55,22 L29 Hohenfinower Straße Bahnhof Niederfinow“ (Stand: Dezember 2015), inkl. entsprechender Erweiterung mit einem Geh- und Radweg, siehe Planauszug, Anlage (1) wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.02.2016 vorgestellt.

 

Auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetztes (EBKrG) wird die Gemeinde Hohenfinow an den Herstellungskosten beteiligt. Die kreuzungsbedingten Kosten für die Gemeinde betragen anteilig auf Grundlage der vorliegenden Planung mit Planungsstand vom 07.12.2015 und der Kreuzungsvereinbarung, siehe Anlage (2) ca. 18.848,- €.

 

Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenwesen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (RiLi KStB Bbg) bei der Bewilligungsbhörde in Hoppegarten zu stellen. Bedingung für die Antragstellung ist eine zwischen der DB Netz AG und der Gemeinde Hohenfinow als Straßenbaulastträger des Fuß- und Radweges geschlossene Kreuzungsvereinbarung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 %. Nicht zuwendungsfähig sind Grunderwerbskosten.

 

Die Zustimmung zur Planung  „Neubau RBÜT km 55,2 L29 Hohenfinower Straße Bahnhof Niederfinow“ (Stand: Dezember 2015) wurde am 01.03.2016 erteilt. Die Plangenehmigung liegt vor.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

18.848,- €

 

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Der Eigenanteil ist in den Haushalt 2017 einzustellen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Katrin Voigt

 

Birgit Lüdecke

 

Astrid Gohlke

 

Jörg Matthes

Bearbeiter/in

 

Fachamt

 

Kämmerin

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HO-019.2016_Anlage (1) (867 KB)    
Anlage 2 2 HO-019.2016_Anlage (2) (5910 KB)