Vorlage - BR-054/2016

 
 
Betreff: Neubau Kita Britz (Stand Baumaßnahme und Fördermittelantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.06.2016 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die für den Neubau der Kita Britz notwendigen Leistungen umgehend öffentlich auszuschreiben.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 27.01.2014 den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Kindertagesstätte Britz in den Jahren 2014/2015 gefasst und dafür die Flurstücke 955, 949 und 778 der Flur 3 der Gemarkung Britz zur Verfügung gestellt.

 

Nach einer ausführlichen Variantendiskussion hat sich die Gemeinde Britz für den Neubau der Kindertagesstätte mit einem L-förmigen Grundriss entschieden. Die nördliche Kante des Gebäudes bildet den Abschluss zu einem im Zuge des Kita-Neubaus geplanten Verbindungsweg zwischen Eberswalder Straße und Eisenwerkstraße. Südlich des Gebäudes befindet sich der Außenbereich der Kindertagesstätte.

 

Die Wärmeerzeugung der neuen Kindertagesstätte soll über eine Wärmepumpenanlage           (Sole/Wasser) im Zusammenspiel mit einem Erdtank (e-Tank) erfolgen. Der e-Tank wird über eine thermische Auf-Dach-Solaranlage geladen.

 

Durch das vertraglich gebundene Planungsbüro „Angelis & Partner Architekten GbR“ wurden aufgrund der in der Gemeinde vorgestellten und durch sie gebilligten Entwurfs- und Genehmigungsplanung Gesamtkosten i.H.v. 2.124.000 € gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 ermittelt.

 

Der Bauantrag ist am 27.03.2015 beim LK Barnim eingereicht und mit Bescheid vom 22.02.2016 durch die Untere Bauaufsichtsbehörde genehmigt worden.

 

Auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde im weiteren Verlauf durch das Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der von der Gemeinde legimitierten Arbeitsgruppe die Ausführungsplanung erarbeitet. Die Ausführungsplanung wurde der Gemeindevertretung in der Sitzung am 21.03.2016 vorgestellt und von ihr beschlossen.

 

Bereits in der Sitzung am 21.03.2016 wurde darüber informiert, dass bei der ILB aus dem Programm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 die Förderung der Kosten, die auf den U3-Bereich entfallen, beantragt wurde. Zu diesem Antrag liegen das Votum des Jugendamtes des Landkreises Barnim sowie die baufachliche Stellungnahme des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) vor. Die ILB wies jedoch darauf hin, dass aus dem Kontingent des Landkreises Barnim derzeit keine Fördermittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen und die beantragte Zuwendung nach derzeitigem Stand somit nicht bewilligt werden kann. Sollte ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe eines anderen Landkreises die Mittel seines Kontingents nicht durch Anträge ausschöpfen, entscheidet die für die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren zuständige oberste Landesbehörde über die Vergabe der Restmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Davon ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auszugehen.

 

Außerdem wurde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Prenzlau ein Fördermittelantrag für den Erdspeicher (Erdtank und Solarwärme- und eTank-Manager) als elementarer Bestandteil des geplanten Systems zur Wärmeerzeugung aufgrund des positiven Votums durch die LAG Barnim eingereicht. In mehreren persönlichen Gesprächen mit dem Fördermittelgeber wurde jedoch durch das LELF Prenzlau die Aussage getätigt, dass eine Förderung der Mehrkosten bzw. der anfallenden Kosten für das Erdtank-System nicht erfolgen wird, da das beantragte Projekt nicht den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht.

 

Die beantragte Zuwendung beläuft sich auf ca. 126.000 €.

 

Mit Schreiben vom 5.4.2016 wurde der Eingang des Fördermittelantrages durch das LELF bestätigt und weitere Unterlagen nachgefordert. Gleichzeitig wurde der beantragte vorzeitige Maßnahmebeginn abgelehnt, da bei Herstellung der Prüffähigkeit des Antrags eine Bewilligung erfolgen könnte. Die vom LELF nachgeforderten Unterlagen sind fristgemäß nachgereicht worden. Eine Entscheidung über den Fördermittelantrag liegt bis zum heutigen Tage noch nicht vor. Eine Bewilligung ist noch nicht erfolgt. Auf Nachfrage beim LELF konnte ein Termin zur Entscheidung über den FM-Antrag nicht genannt werden. Es wurde durch das LELF auch darauf hingewiesen, dass in Einzelfällen auch die Fachaufsicht (Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft) vor Erlass eines Bescheides bestimmte Vorgänge noch einmal prüft und ggf. weitere Unterlagen nachfordern kann.

 

Nach mündlicher Aussage des LELF kann die Ausschreibung der Bauleistungen, für die die Förderung beantragt wurde, bereits vor Erlass eines Bewilligungsbescheides erfolgen ohne dass es sich dann um einen vorzeitigen Maßnahmebeginn handelt. Es darf nur noch kein Zuschlag bzw. Auftrag erteilt werden. Schriftlich wollte das LELF seine Aussage nicht bestätigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

2.200.000 €

3651160-20301-0961010

2016 und 2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen