„Erste Änderung Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorinauf der Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I S. 13), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin in ihrer Sitzung am 27.03.2014 folgende 1. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin vom 14.08.2012beschlossen:
Ziffer 1.1.2 der Anlage 2 der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin erhält folgende Fassung:
Ermäßigte (Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Gäste von standesamtlichen Trauungen, Paketangebote)
2,50 €
Die Erste Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sollten einzelne Regelungen dieser Änderung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.“
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin lässt noch keinen Rabatt für Paketangebote zu. Diese Möglichkeit ist im Sinne der Netzwerkarbeit und für ein Marketing mit Servicecharakter unerlässlich. Es wird erwartet, dass aufgrund stärkerer Nachfrage der Angebote, der eventuell entstehende Verlust innerhalb einer Saison ausgeglichen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
ja
nein
Kosten
Kostenstelle
Haushaltsjahr
Mittel stehen zur Verfügung
€
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag:
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
€
Franziska Siedler
Astrid Gohlke
Ulrich Hehenkamp
Bearbeiter/in
Fachdienst
Finanzverwaltung
Amtsdirektor
Kenntnis genommen
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2014 folgende Änderungen empfohlen:
Die Kopfzeile der Anlage erhält folgende Fassung: Anlage 1 der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin
Die Anlage 1 wird um folgenden Abschnitt 1.5. ergänzt:
Bezeichnung
Betrag
1.5. Kontingente
1.5.1.100 Eintrittskarten für Erwachsene
275,00 €
1.5.2. 500 Eintrittskarten für Erwachsene
1.250,00 €
1.5.3. 1000 Eintrittskarten für Erwachsene
2.000,00 €
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen