Vorlage - CH-016/2014

 
 
Betreff: Erste Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Franziska Siedler
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
12.03.2014 
Werksausschuss Chorin    
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
17.03.2014 
Haupt- und Finanzausschusses, Entwicklungsausschusses Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.03.2014 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
Kopie von Entgeltordnung Eigenbetrieb Kloster Chorin Neu

„Erste Änderung Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin auf der Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I S. 13), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin in ihrer Sitzung am 27.03.2014 folgende 1. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin vom 14.08.2012 beschlossen:

 

  1. Ziffer 1.1.2 der Anlage 2 der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin erhält folgende Fassung:

 

Ermäßigte (Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Gäste von standesamtlichen Trauungen, Paketangebote)

2,50 €

 

  1. Die Erste Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sollten einzelne Regelungen dieser Änderung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.“

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin lässt noch keinen Rabatt für Paketangebote zu. Diese Möglichkeit ist im Sinne der Netzwerkarbeit und für ein Marketing mit Servicecharakter unerlässlich. Es wird erwartet, dass aufgrund stärkerer Nachfrage der Angebote, der eventuell entstehende Verlust innerhalb einer Saison ausgeglichen werden kann.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Franziska Siedler

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2014 folgende Änderungen empfohlen:

 

 

  1. Die Kopfzeile der Anlage erhält folgende Fassung: Anlage 1 der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin

 

  1. Die Anlage 1 wird um folgenden Abschnitt 1.5. ergänzt:

 

Bezeichnung

Betrag

1.5. Kontingente

 

1.5.1.100 Eintrittskarten für Erwachsene

275,00 €

1.5.2. 500 Eintrittskarten für Erwachsene

1.250,00 €

1.5.3. 1000 Eintrittskarten für Erwachsene

2.000,00 €

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Kopie von Entgeltordnung Eigenbetrieb Kloster Chorin Neu (119 KB)