Vorlage - AA-035/2016
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wählt folgende Mitglieder in den Bauausschuss:
Sachverhalt:
Die Besetzung des mit Beschluss AA-034/2016 gebildeten Bauausschusses erfolgt nach § 136 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 17 der Geschäftsordnung des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin-Oderberg durch Mehrheitswahl der Amtsaussschussmitglieder nach § 41 Absatz 4 BbgKVerf.
Das heißt, der Amtsausschuss benennt die Mitglieder des Bauausschusses und entscheidet über diese durch offenen Wahlbeschluss.
Die Mitglieder von Ausschüssen des Amtsausschusses erhalten nach § 5 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für jede Sitzung bei Teilnahme ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro, die Vorsitzenden bei Teilnahme ein Sitzungsgeld in Höhe von 60 Euro. Die jährlichen Aufwendungen, die sich mit der Bildung und Besetzung des Bauausschusses ergeben, sind abhängig von der Anzahl der Mitglieder des Bauausschusses und der Häufigkeit der Sitzungen und können insofern nicht konkret benannt werden. Im Haushalt 2016 sind keine Mittel für die Entschädigung der Mitglieder eines Bauausschusses geplant, so dass die überplanmäßigen Aufwendungen aus anderen Kontierungen gedeckt werden müssen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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