Vorlage - AA-035/2016

 
 
Betreff: Besetzung des Bauausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
07.07.2016 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wählt folgende Mitglieder in den Bauausschuss:

 

1.

Frau / Herr

 

2.

Frau / Herr

 

3.

Frau / Herr

 

4.

Frau / Herr

 

5.

Frau / Herr

 

6.

Frau / Herr

 

7.

Frau / Herr

 

8.

Frau / Herr

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Besetzung des mit Beschluss AA-034/2016 gebildeten Bauausschusses erfolgt nach § 136 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 17 der Geschäftsordnung des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin-Oderberg durch Mehrheitswahl der Amtsaussschussmitglieder nach § 41 Absatz 4 BbgKVerf.

 

Das heißt, der Amtsausschuss benennt die Mitglieder des Bauausschusses und entscheidet über diese durch offenen Wahlbeschluss.

 

Die Mitglieder von Ausschüssen des Amtsausschusses erhalten nach § 5 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für jede Sitzung bei Teilnahme ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro, die Vorsitzenden bei Teilnahme ein Sitzungsgeld in Höhe von 60 Euro. Die jährlichen Aufwendungen, die sich mit der Bildung und Besetzung des Bauausschusses ergeben, sind abhängig von der Anzahl der Mitglieder des Bauausschusses und der Häufigkeit der Sitzungen und können insofern nicht konkret benannt werden. Im Haushalt 2016 sind keine Mittel für die Entschädigung der Mitglieder eines Bauausschusses geplant, so dass die überplanmäßigen Aufwendungen aus anderen Kontierungen gedeckt werden müssen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 500 bis 1000 Euro

1110101-10100-5421000

2016 und folgende

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen