Vorlage - AA-036/2016

 
 
Betreff: Variantenprüfung für die Schule Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
07.07.2016 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Baukostenvergleich Grundschule Oderberg - OT Lunow Stand 01.06.2016

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Planungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) zum Toiletteneinbau an der Grundschule Oderberg  auszulösen. Zur Auswahl des Planers hat ein Planerauswahlverfahren zu erfolgen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Schulträger beschließt gem. § 99 BbgSchulG über die Errichtung, Änderung und Auflösung der Schule und unterhält und verwaltet die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Schulträger beider Grundschulen im Amtsgebiet ist aktuell das Amt. Die Rückübertragungen der Schulträgerschaft auf die Stadt Oderberg bzw. auf die Gemeinde Britz sind noch nicht wirksam. Im Juni 2016 stimmten die Schulkonferenzen beider Schulen der Rückübertragung zu. Erforderlich ist jetzt noch die Beteiligung des Kreisschulbeirates. Abschließend befindet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über die Rückübertragung nach ggf. Klärung weiterer Rechtsfragen.

 

Das Toilettenhaus und Teile des Schulhofes bleiben bauordnungsrechtlich gesperrt, bis eine Lösung der Hangproblematik gemeinsam von Stadt (Amt) und Kirche erarbeitet wird. Hierfür übernimmt das kirchliche Bauamt die Federführung der Mauersanierung. Ein Zeitplan wurde vom kirchlichen Bauamt noch nicht benannt. Die Sicherung des Hanges erfolgt mit einer Anschüttung, die Gefahrenstelle wurde mit einem Bauzaun abgesperrt und als Zwischenlösung ein Toilettencontainer aufgestellt. Aufgrund geäußerter Unzufriedenheit mit der Sanitärsituation wird auf Beschluss des Amtsausschusses der Container gegen einen größeren und besseren Container ausgetauscht. Da mit dem Eigentümer des Rathauses keine Übereinkunft zu den Modalitäten getroffen werden konnte, soll der neue Container an die Stelle des bisherigen verbracht werden. Dessen Aufstellung soll so erfolgen, dass letztlich weniger Schulhoffläche entzogen wird als bisher.

 

Grundsätzlich ist der Schulstandort Oderberg in seinen strukturellen Entwicklungs-möglichkeiten limitiert. Es gibt wenig Bewegungsflächen auf dem Schulhof. Ein Angebot des Sportunterrichts kann nicht direkt vor Ort erfolgen. Die Toilettensituation bedarf einer abschließenden Klärung und die Platzfrage von Hort und Schule ebenso. Des Weiteren ist die Nutzung des Schulhofes wegen der Hangproblematik eingeschränkt.

 

 

Variantenprüfung

 

Die Variantenprüfung soll zu einer effizienten Lösung für einerseits das Toilettenproblem und andererseits zu einer Kapazitätserweiterung führen.

 

1. Toiletteneinbau in das vorhandene Schulgebäude

 

Diese Variante findet breite Zustimmung sowohl bei der Schule als auch bei den Eltern. Hierzu ist es geraten, die Toiletten in den Keller einzubauen. Im Gegensatz zur bisher diskutierten Option des Einbaus im Souterrain hätte dies den Vorteil, dass kein Klassenraum dem Schulbetrieb entzogen werden würde und auch die Hortbelange nicht wesentlich beeinträchtigt wären. Der Umbau könnte ohne Störung des Schulbetriebes vorgenommen werden. Allerdings müsste für die Schülerbibliothek ein Ausweichstandort gefunden werden. Die Verlagerung des Büros der Hortleiterin könnte an einer anderen Stelle im Keller erfolgen. Die Schülerküche würde im Keller nicht weiterbestehen. Eine Änderung der Betriebserlaubnis für den Hort durch das zuständige Ministerium ist erforderlich.

Geschätzte Kosten: ca. 128.000 €

 

 

2. Erweiterungsbau, -anbau an das vorhandene Schulgebäude

 

Aktuell wird die Schule mit einem Zug - also 6 Klassen - geführt. Jede Klasse verfügt über einen eigenen Klassenraum, wobei 3 Klassenräume sowohl von Schule als auch vom Hort genutzt werden. Neben diesen doppelt genutzten Räumen nutzt der Hort darüber hinaus 3 eigene Räume und die Schule hat weitere Fachräume zur Verfügung.

 

Ein Mehrbedarf kann sich ergeben durch Einsatz modernerer pädagogischer Konzepte und durch erhöhte Beschulung von Flüchtlingskindern. Hinzu kommt, dass angesichts der Klassenstärken die genutzten Raumgrößen problematisch sind. Durch die Erweiterung soll zum einen die Situation für den Hort verbessert und zum anderen mehr Platz für die Schule zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Notwendigkeit für einen Anbau ist nicht offensichtlich. Vielmehr wäre es überlegenswert, die vorhandenen Ressourcen optimal auszunutzen. Das Dachgeschoss der Schule ist bis auf das Computerkabinett im Wesentlichen ungenutzt. Hier können durch geeignete Umbaumaßnahmen mindestens 2 weitere Räume eingerichtet werden, die zu einer Verbesserung der schulischen Situation und der Hortbetreuung führen würden. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Ausbau des  Dachgeschosses der Errichtung eines Anbaus vorzuziehen.

 

Eine Kostenschätzung für den Dachgeschossausbau liegt nicht vor. Aus Plausibilitätsgründen ist jedoch davon auszugehen, dass dieser wesentlich günstiger als ein Anbau wäre.

Geschätzte Kosten Anbau: ca. 1.900.000 €

 

 

3. Ersatzneubau für die Schule Oderberg

 

Ein Ersatzgebäude müsste grundsätzlich an einem anderen Standort errichtet werden. Dieser sollte möglichst eine Nähe zur Sporthalle aufweisen. Der Schulbau ist so zu planen, dass bauliche Erweiterungen im Bedarfsfall problemlos umgesetzt werden können. Für das bisherige Gebäude im Zentrum wäre eine Nachnutzung/Verkauf vorzusehen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass ein weiteres Gebäude in der Stadtmitte dem Leerstand und Verfall preisgegeben wäre.

Geschätzte Kosten: ca. 3.000.000 €

 

 

4. Ertüchtigung der Schule Lunow

 

Der Verein Begegnungszentrum Lunow e.V. und der Lunower Sportverein haben das Gebäude der ehemaligen Schule Lunow sowie die dazugehörige Sporthalle jeweils für 25 Jahre von der Gemeinde gepachtet. Ziel dieser Pachtverträge ist es, die Gebäude vor dem Verfall zu retten und die Nutzung für die breite Öffentlichkeit zu ermöglichen. Es gibt keinen Leerstand im Gebäude und die Räumlichkeit werden für die verschiedensten Projekte genutzt. Um das Gebäude als Schule den heutigen Standards entsprechend zu aktivieren, wären umfangreiche Bauarbeiten erforderlich.

 

Aktuell gibt es eine Initiative von engagierten Bürgern aus Lunow-Stolzenhagen und Parsteinsee mit dem Ziel, in Lunow eine Schule in gemeindlicher Trägerschaft zu errichten. Es wird argumentiert, dass aus den beiden Orten genauso viele Schüler wie in Oderberg vorhanden seien. Diese Schüler gingen jedoch nicht nach Oderberg, sondern hauptsächlich nach Angermünde. Insoweit wäre eine Schule in Lunow keine Konkurrenz für Oderberg.

 

Die Finanzierung eines Neubaus ist von den Gemeinden nicht leistbar. Eine denkbare Variante wäre ein Filialbetrieb der Oderberger Schule in Lunow. Hier könnte schrittweise eine Ertüchtigung der Schule vorgenommen werden und die Nutzung im Rahmen einer Doppelnutzung mit dem Begegnungszentrum Lunow e.V. in Betracht gezogen werden. Diese Variante bedarf noch einer Prüfung hinsichtlich der rechtlichen Machbarkeit, Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit.

 

Summarisch kann jedoch bereits jetzt festgehalten werden, dass angesichts der geringen investiven Schlüsselzuweisungen für Parsteinsee und Lunow-Stolzenhagen und deren mit Mühe ausgeglichenen Ergebnishaushalten  kein finanzieller Spielraum für die Betreibung einer Schule vorhanden ist. Hinzu kommen zu erwartende massive Probleme beim Management der Schule.

In einer einzügigen Grundschule ist naturgemäß die Vertretung bei Ausfällen, aber auch ein ansprechendes Projektangebot nur unter großen Mühen zu gewährleisten. Bei einer Filiallösung ist aufgrund der räumlichen Trennung mit einer Potenzierung der Probleme zu rechnen.

Geschätzte Kosten Ertüchtigung: ca. 1.700.000 €

 

 

5. Aufgabe des Schulstandortes

 

Über die Änderung und Auflösung sowie die Fortführung einer Schule beschließt gemäß § 105 BbgSchulG der Schulträger unter Beachtung der Schulentwicklungsplanung. Als Änderung sind der Ausbau und Abbau einer Schule, der Wechsel des Schulträgers sowie die Änderung der Schulform oder der angebotenen Bildungsgänge zu behandeln. Für die Genehmigung gilt § 104 Abs. 2 entsprechend. Da in der Schulentwicklungsplanung der Bedarf für eine Schule im Raum Oderberg artikuliert wurde, ist ein ersatzloser Wegfall nicht zu realisieren.

 

Zusammenfassung

 

Eine realistische und machbare Variante wäre der Einbau der Toiletten im Untergeschoss des Schulgebäudes. Die geschätzten Mittel von 128.000 € sind in dieser Höhe derzeit im Amtshaushalt nicht bereitgestellt.

 

Eine Kapazitätserweiterung, um die Raumverhältnisse für Hort und Schule zu verbessern, sollte nicht durch einen Anbau, sondern durch den Ausbau des Dachgeschosses in einem zweiten Schritt vorgenommen werden.

 

Zur Verfügung stehen im aktuellen Amtshaushalt jedoch lediglich Mittel von 20.000 € für die Planung Anbau Grundschule. Diese Mittel könnten für die Planungen zum Toiletteneinbau eingesetzt werden. Die Baumaßnahmen für Toiletteneinbau und Dachgeschossausbau sollten nach Übertragung der Schulträgerschaft die Stadt Oderberg umsetzen. Deren Finanzierung könnte über Mittel aus dem Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) sichergestellt werden.

 

Die Stadt Oderberg erklärte sich bereit, zur finanziellen Untersetzung 30.000 € aus den investiven Schlüsselzuweisungen 2016 für diese Vorhaben bereitzustellen. Diese Mittel sollten jedoch zur Finanzierung des Eigenanteils der SUW-Zuwendung für die Baumaßnahmen Verwendung finden.

 

Als förmliche Voraussetzung für die Übertragung der Schulträgerschaft liegt neben den Beschlüssen von Amtsausschuss und Stadt auch die Zustimmung der Schulkonferenz vor. Auch der Kreisschulbeirat wurde angehört und um Stellungnahme gebeten. Wenn diese vorliegt, kann das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über den Wechsel abschließend befinden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten      19.000 €

Kontierung

 

2110260-80201-0961010

Haushaltsjahr(e)  2016

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Baukostenvergleich Grundschule Oderberg - OT Lunow Stand 01.06.2016 (45 KB)