Vorlage - AA-037/2016
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt,
Sachverhalt:
Die Wahl der/des Vorsitzenden des mit Beschluss AA-034/2016 gebildeten Bauausschusses erfolgt in Ermangelung entsprechender Regelungen in der Geschäftsordnung nach § 43 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg durch Wahlbeschluss des Amtsausschusses.
Gewählt wird grundsätzlich geheim, Abweichungen können vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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