Vorlage - OD-014/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderber beschließt, den grundhaften Ausbau der Obitzgasse und der Jahnsgasse gemäß Planung, Stand 06.06.2016, auszuführen. Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.01.2011 die Planung diverser Gassen südlich der Berliner Straße im Rahmen der Stadtsanierung beschlossen. Das Planungsbüro wurde zunächst mit der Planung des „Grundhaften Ausbau der Jahsgasse und der Obitzgasse“ beauftragt. Erst nach Feststellung der tatsächlichen Kosten, nach Ferigstellung dieser Baumaßnahme, kann über eine weitere Beauftragung der Planung und Ausführung für die Schiffer- und Wallburgsgasse, in Abhängigkeit der noch im Rahmen der Stadtsanierung zur Verfügung stehenden Mittel entschieden werden. Eine Entscheidung ist erst nach Abschluss des Grundhaften Ausbaus der Obitz- und Jahnsgasse erfolgen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Weiterführung der Städtebausanierung sowie die damit verbundene Sicherung der Sanierungsziele.
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, den Grundhaften Ausbau der Obitz- und Jahnsgasse wie folgt auszuführen: Die Gestaltung des Querschnitts orientiert sich am Bestand. Als markantestes Element erweist sich hier die Treppe in der Jahnsgasse mit einer Nutzbreite von 2,00m. Die Gassen erhalten im Anschlußbereich "Berliner Straße" je eine Treppe aus Natursteinmaterial (Granitblockstufe in Beton; Steigung/Auftritt=16/35) mit Geländer einseitig aus Stahlrohr, verzinkt (Oberfläche Farbton DB 702, Eisenglimmer). In Anlehnung daran und mit dem Ziel der Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes wird die Breite der neuen Fußgängerverkehrsfläche mit 2,00m festgelegt. Zur Begünstigung von Betrieb und Wartung der Trafostation in der Obitzgasse wird der Anschlußbereich von der Uferpromenade bis zur Station auf eine Breite von 2,75m aufgeweitet.
Die Querschnittsgestaltung der Befestigung besteht aus:- 2x 0,50m Bankett mit Rasenanssaat |
Finanzielle Auswirkungen | ja nein |
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Kosten | Kontierung | Haushaltsjahr(e) |
185.000,00 | Stadtsanierung/ Treuhandkonto |
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Treuhandkonto | Bemerkungen | |
Mittel stehen nicht zur Verfügung | 100% Förderung über Stadtsanierung (1/3 Landesmittel; 1/3 Bundesmittel; 1/3 Eigenmittel) Mittel befinden sich breits auf dem Treuhandkonto | |
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: | ||
Jörg Matthes Amtsdirektor |
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | BAUBESCHR_Gassen1_ EP_16-06-06 (208 KB) | ||
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2 | Oderberg_Gassen1_EP_01_LP Abbruch (267 KB) | ||
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3 | Oderberg_Gassen1_EP_02_LP Str. (7516 KB) | ||
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4 | Oderberg_Gassen1_EP_03_LP RW (1646 KB) | ||
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5 | Oderberg_Gassen1_EP_04_SN_Regelquerschnitt (65 KB) | ||
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6 | Oderberg_Gassen1_EP_05_DT_Detail Treppe (380 KB) |

