Vorlage - OD-014/2016

 
 
Betreff: Bauprogramm Grundhafter Ausbau "Obitz- und Jahnsgasse"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Oderberg Vorberatung
06.07.2016 
Entwicklungsausschuss zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.07.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BAUBESCHR_Gassen1_ EP_16-06-06
Oderberg_Gassen1_EP_01_LP Abbruch
Oderberg_Gassen1_EP_02_LP Str.
Oderberg_Gassen1_EP_03_LP RW
Oderberg_Gassen1_EP_04_SN_Regelquerschnitt
Oderberg_Gassen1_EP_05_DT_Detail Treppe

 

Die Stadtverordnetenversammlung Oderber beschließt, den grundhaften Ausbau der Obitzgasse und der Jahnsgasse gemäß Planung, Stand 06.06.2016, auszuführen.


Sachverhalt:

 

 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.01.2011 die Planung  diverser Gassen südlich der Berliner Straße im Rahmen der Stadtsanierung beschlossen.

Das Planungsbüro wurde zunächst mit der Planung des „Grundhaften Ausbau der Jahsgasse und der Obitzgasse“ beauftragt.

Erst nach Feststellung der tatsächlichen Kosten, nach Ferigstellung dieser Baumaßnahme, kann über eine weitere Beauftragung der Planung und Ausführung für die Schiffer- und Wallburgsgasse, in Abhängigkeit der noch im Rahmen der Stadtsanierung zur Verfügung stehenden Mittel entschieden werden.

Eine Entscheidung ist erst nach Abschluss des Grundhaften Ausbaus der Obitz- und Jahnsgasse erfolgen.

Ziel dieser Maßnahmen ist die Weiterführung der Städtebausanierung sowie die damit verbundene Sicherung der Sanierungsziele.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, den Grundhaften Ausbau der Obitz- und Jahnsgasse wie folgt auszuführen:

Die Gestaltung des Querschnitts orientiert sich am Bestand. Als markantestes Element erweist sich hier die Treppe in der Jahnsgasse mit einer Nutzbreite von 2,00m. Die Gassen erhalten im Anschlußbereich "Berliner Straße" je eine Treppe aus Natursteinmaterial (Granitblockstufe in Beton; Steigung/Auftritt=16/35) mit Geländer einseitig aus Stahlrohr, verzinkt (Oberfläche Farbton DB 702, Eisenglimmer).

In Anlehnung daran und mit dem Ziel der Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes wird die Breite der neuen Fußgängerverkehrsfläche mit 2,00m festgelegt.

Zur Begünstigung von Betrieb und Wartung der Trafostation in der Obitzgasse wird der Anschlußbereich von der Uferpromenade bis zur Station auf eine Breite von 2,75m aufgeweitet.

 

Die Querschnittsgestaltung der Befestigung besteht aus:

- 2x 0,50m Bankett mit Rasenanssaat
- 2,00m Gehweg (Natursteinlesepflaster), incl. Einfassung durch Reihenstein (Granitsteingroßpflaster, gebraucht) und Regenwassergosse (Kleinpflaster Granit, gebraucht)
Die Befestigung ist für reinen Fußgängerverkehr mit Nutzung durch Winterdienstfahrzeuge vorgesehen.

Folgenden Bauklassen wurden gewählt:

Gehweg Obitzgasse – Bauklasse VI,

Gehweg Jahngasse – Bauklasse VI

 

Für beide Gassen ergibt sich gem. RStO 01 01für BK VI/ F2  folgender frostsichere Oberbau:

 

20 cm Groß-/Lesepflaster incl. Bettung

15 cm Schottertragschicht (Betonrecycling 0/32), Ev2120 MN/m²

25 cm Frostschutzschicht, Ev2100 MN/m²

60cm

Planum Ev245 MN/m²

Pflasterrinne für die Regenwassergosse:

RStO 01, BK V

10 cm Kleinsteinpflaster, Granit, Pflasterung "frisch in frisch"

20 cm Betontragschicht ( C 25/30 )

30cm Frostschutzschicht (Schotter), Ev2100 MN/m²

60cm

Planum Ev245 MN/m²

 

Gemäß Kanaluntersuchungsbericht vom 12.08.2015 sind die innerhalb der Jahngasse verlaufenden Regenwasserkanäle (PVC, DN250) durch starken Wurzeleinwuchs und Scherbenbildung geprägt. Für die Obitzgasse liegen keine diesbezüglichen Unterlagen vor. Aufgrund der örtlichen Nähe ist jedoch von ähnlichen Bedingungen auszugehen.

Zur Sicherstellung der Planungsgrundlage und zur Unterstützung des Materialbestellvorganges soll insofern vor Beginn der Bauarbeiten eine beide Gassen erfassende und zweckbezogene Kamerabefahrung durchgeführt werden. Ggf. erforderliche planerische Anpassungen erfolgen im Rahmen der Baumaßnahme selbst.

Die Kanalisation incl. Revisionsschächte ist nach vorliegendem Kenntnisstand vollständig auszutauschen, bzw. zu erneuern. Die Schnittstelle liegt jeweils am Anfangs- und Endpunkt der Gassen.

 

Die Planungsunterlagen des Planungsbüro RING (Stand 06.06.2016) sind Grundlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

185.000,00

Stadtsanierung/ Treuhandkonto

 

  Mittel stehen zur Verfügung auf dem Treuhandkonto

Bemerkungen

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

100% Förderung über Stadtsanierung

(1/3 Landesmittel; 1/3 Bundesmittel; 1/3 Eigenmittel) Mittel befinden sich breits auf dem Treuhandkonto

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAUBESCHR_Gassen1_ EP_16-06-06 (208 KB)    
Anlage 2 2 Oderberg_Gassen1_EP_01_LP Abbruch (267 KB)    
Anlage 3 3 Oderberg_Gassen1_EP_02_LP Str. (7516 KB)    
Anlage 4 4 Oderberg_Gassen1_EP_03_LP RW (1646 KB)    
Anlage 5 5 Oderberg_Gassen1_EP_04_SN_Regelquerschnitt (65 KB)    
Anlage 6 6 Oderberg_Gassen1_EP_05_DT_Detail Treppe (380 KB)