Vorlage - OD-015/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, bei der Erneuerung von Bushaltestellen in der Stadt Oderberg folgenden Unterstand (oder baugleich) zu verwenden: ……………………..
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde 2015 aufgefordert, einen Fördermittel für die Erneuerung folgender Haltestellen zu beantragen:
In der Stadtmitte wurde der Gehweg einschl. der Pflasterung für die Haltestellen im Zusammenhang des grundhaften Ausbaus des Gehweg Schwedter Straße neu hergestellt. Hier ist es nur erforderlich, ein neues Wartehaus einschl. der Anpassungsmaßnahmen zu errichten. Die Haltestellen an der Schwedter Straße/Kreuzung Ecke Straße der Jugend sowie die Haltestelle Schwedter Straße/Kreuzung Am Friedenshain müssen einschl. Auftritt und Wartehaus hergestellt werden. Die Fördermittelanträge wurden dem entsprechend beim Landkreis Barnim (ÖPNV) gestellt. Auf Grund der dem Landkreis zur Vefügung stehenden Fördermittel wurden für 2016 nur zwei Haltestellen mit Zuwendungsbescheid vom 18.03.2016 bewilligt. Hierbei handelt es sich um die Haltestellen in der Stadtmitte. Gemäß Aussage des zuständigen Bearbeiters des Landkreises Barnim werden die beiden anderen Haltestellen 2017 berücksichtigt. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Haltestellen in der Stadtmitte befinden sich nicht nur im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, sondern auch innerhalb des Denkmals mit Gebietscharakter „Stadtkern Oderberg“. Dieses bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Am 28.06.2016 fanden dazu bereits erste Absprachen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim statt. Im Ergebnis wurde Seitens der Denkmalschutzbehörde empfohlen, Unterstände zu wählen, die in ihrer Form und Farbe der Umgebung untergeordnet sind. Des Weiteren wurde empfohlen, einheitliche Unterstände in der Stadt Oderberg zu wählen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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