Vorlage - OD-015/2016

 
 
Betreff: Errichtung von Wartehallen an den Bushaltestellen in Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Oderberg Vorberatung
06.07.2016 
Entwicklungsausschuss zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.07.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, bei der Erneuerung von Bushaltestellen in der Stadt Oderberg folgenden Unterstand (oder baugleich) zu verwenden:

……………………..

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung wurde 2015 aufgefordert, einen Fördermittel für die Erneuerung folgender Haltestellen zu beantragen:

 

  • Bushaltestelle Stadtmitte, Schwedter Straße, neben dem Dönerimbiss in Richtung Angermünde
  • Bushaltestelle Stadtmitte, Schwedter Straße, gegenüber Döner in Richtung Eberswalde
  • Bushaltestelle Schwedter Straße/Kreuzung Am Friedenshain in Richtung Eberswalde
  • Bushaltestelle Schwedter Straße/Kreuzung Straße der Jugend in Richtung Angermünde

 

In der Stadtmitte wurde der Gehweg einschl. der Pflasterung für die Haltestellen im Zusammenhang des grundhaften Ausbaus des Gehweg Schwedter Straße neu hergestellt. Hier ist es nur erforderlich, ein neues Wartehaus einschl. der Anpassungsmaßnahmen zu errichten.

Die Haltestellen an der Schwedter Straße/Kreuzung Ecke Straße der Jugend sowie die Haltestelle Schwedter Straße/Kreuzung Am Friedenshain müssen einschl. Auftritt und Wartehaus hergestellt werden.

Die Fördermittelanträge wurden dem entsprechend beim Landkreis Barnim (ÖPNV) gestellt.

Auf Grund der dem Landkreis zur Vefügung stehenden Fördermittel wurden für 2016 nur zwei Haltestellen mit Zuwendungsbescheid vom 18.03.2016 bewilligt. Hierbei handelt es sich um die Haltestellen in der Stadtmitte.

Gemäß Aussage des zuständigen Bearbeiters des Landkreises Barnim  werden die beiden anderen Haltestellen 2017 berücksichtigt. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.

 

Die Haltestellen in der Stadtmitte befinden sich nicht nur im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, sondern auch innerhalb des Denkmals mit Gebietscharakter „Stadtkern Oderberg“. Dieses bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

Am 28.06.2016 fanden dazu bereits erste Absprachen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim statt.

Im Ergebnis wurde Seitens der Denkmalschutzbehörde empfohlen, Unterstände zu wählen, die in ihrer Form und Farbe der Umgebung untergeordnet sind. Des Weiteren wurde empfohlen, einheitliche Unterstände in der Stadt Oderberg zu wählen.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen