Vorlage - CH-034/2016
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1. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow durchführen zu lassen.
2. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die zusätzlich erforderlichen Eigenmittel in Höhe von ca. 60.000,00 € zur Verfügung zu stellen und in den Haushalt 2016/2017 einzustellen.
3. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Umsetzung der Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow alle erforderlichen Maßnahmen und Schritte einzuleiten.
4. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote für die Leistungserbringung und Ausführung für die Umsetzung der Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow einzuholen und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
Mit der Finanzierungszusicherung vom 26.03.2015 wurde auf Grundlage des Förderantrages vom 28.11.2014 dem Vorhaben zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow zugestimmt und Mittel in Höhe von 126.832,38 € (Höchstbetrag) in Aussicht gestellt. Die Finanzierungszusicherung ist bis zum 31.12.2016 verlängert worden und entsprechend wirksam.
Im Ergebnis der Fortführung der Planung und Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wurde festgestellt, dass sich die Baukosten auf Grund nicht ausreichend verfügbarer Spülflächen und der damit erforderlichen Technologieänderung um 79.500,00 € gegenüber der beantragten Kosten erhöhen werden.
Die Kostenerhöhung wurde gegenüber der Bewilligungsbehörde angemeldet und ausführlich begründet. Einer Erhöhung der Fördermittel seitens der Bewilligungsbehörde wurde nicht zugestimmt. Der Ablehnungsbescheid liegt vor. Eine Umsetzung der Maßnahme ist somit ausschließlich mit einem erhöhten Eigenanteil der Gemeinde möglich.
Aufgrund der Ablehnung einer Fördermittelerhöhung wurde alternativ eine mögliche Umsetzung der Maßnahme mit der ursprünglich geplanten Technologie und Inanspruchnahme von erforderlichen Spülflachen auf dem ehemaligen Schulgartengelände geprüft, siehe Anlage (1).
Bei einer Umsetzung der Maßnahme ist von Gesamtkosten in einer Höhe von mindestens 200.000,00 € auszugehen. Das entspricht einer Erhöhung des Anteils an erforderlichen Eigenmitteln:
Gesamtausgaben=200.000,00 €
abzüglich Fördermittel -126.832,38 €
Eigenmittel gesamt= 73.167,62 €
abzüglich bereits eingestellte Eigenmittel = 14.092,49 €
Eigenmittel (erhöhter Anteil)= 59.075,13 €
Bisher wurden Leistungen in Höhe von 37.871,00 € erbracht und abgerechnet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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