Vorlage - CH-017/2014
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der „Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Parkplatzes am Kloster Chorin“ entsprechend der Anlage 2.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Klosterparkplatz aus dem Jahr 2008 (Anlage 1) bedarf in Teilen einer Überarbeitung (redaktionelle Änderungen, Aufbau, Entgelte, Werbung). Es wird daher vorgeschlagen für die anstehende Saison eine komplette Neufassung (Anlage 2) zu beschließen. Die vorgeschlagene Neufassung enthält bislang noch keine Ausführungen zur Thematik Werbung (Abschnitt II Ziffer 10. der alten Fassung). Hierzu soll in den Sitzungen des Werksausschusses und Haupt- und Finanzausschusses ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge: Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2014 folgende Änderungen empfohlen:
Entgeltpflicht Für die Nutzung des Parkplatzes besteht ganzjährig in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr die Pflicht zur Zahlung eines Entgeltes.
Höhe des Entgeltes Es werden folgende Entgelte erhoben für die Nutzung von Stellflächen:
Nutzer Parkdauer Entgelt Je Bus ganztägig frei Je PKW/Wohnwagen bis zu drei Stunden 2,00 € Je PKW/Wohnwagen ganztägig 3,00 € Je Kraftrad ganztägig frei
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2014 folgende Änderungen empfohlen:
Ziffer 6 der Benutzungs- und Entgeltordnung erhält ergänzend zur Empfehlung des Werksausschusses folgende Fassung: Höhe des Entgeltes Es werden folgende Entgelte erhoben für die Nutzung von Stellflächen:
Nutzer Parkdauer Entgelt Je Bus ganztägig frei Je PKW/Kleinbus/Wohnmobil bis zu drei Stunden 2,00 € Je PKW/Kleinbus/Wohnmobil ganztägig 3,00 € Je PKW mit Wohnwagen bis zu drei Stunden 4,00 € Je PKW/ mit Wohnwagen ganztägig 6,00 € Je Kraftrad ganztägig frei
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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