Vorlage - NI-021/2016

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
22.09.2016 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-07-29 Sondernutzungssatzung Niederfinow (Entwurf)
Kopie von 2016-07-29 Anlage Sondernutzungssatzung Chorin (Entwurf) (2)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde  Niederfinow (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage NI-021/2016.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Niederfinow hat auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. dem Brandenburgischen Straßengesetz einerseits die allgemeine Aufgabe, die Sauberkeit, die Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Verkehrsflächen herzustellen und andererseits für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung der Straßen, Wege und öffentlichen Flächen Reglungen zu erlassen.

Das Brandenburgische Straßengesetz aus dem Jahre 2009, zuletzt geändert 2014, enthält ausreichende gesetzliche Regelungen für Sondernutzungen, Gemeingebrauch sowie Anliegergebrauch aller öffentlich gewidmeten Straßen.

Ausdrücklich erlaubt das Brandenburgische Straßengesetz, dass Gemeinden durch Satzung bestimmte Sondernutzungen in den Ortsdurchfahrten und in den Gemeindestraßen von der Erlaubnispflicht befreien und deren Ausübung regeln (§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz – BbgStrG).

Weiterhin ist im § 21 des BbgStrG geregelt, dass für Sondernutzungen Gebühren erhoben werden können. Bei der Bemessung der Gebühren ist darauf zu achten, dass Art und Umfang der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners berücksichtigt werden.

In der Gebührentariftabelle wurden die Gebührentarife einheitlich für das gesamte Amtsgebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erstellt. Das Ermessen der Verwaltung ist jeweils auf den Einzelfall abgestellt.

Hier muss die Verwaltung in dem Verwaltungsbescheid ihr ausgeübtes Ermessen in der vorgegebenen Spanne nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners berücksichtigen.

 

Die Sondernutzungssatzungen der amtsangehörigen Gemeinden weichen in ihren Regelungen von einander ab, dies schafft Ineffizienz bei der Bearbeitung der Einzelfälle. Ziel der Neufassung dieser Satzung ist eine mögliche Harmonisierung der Sondernutzungssatzungen der amtsangehörigen Kommunen sowie die Anpassung an geltendes Recht.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

Nur indirekt auf die Ertragslage

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-07-29 Sondernutzungssatzung Niederfinow (Entwurf) (93 KB)    
Anlage 2 2 Kopie von 2016-07-29 Anlage Sondernutzungssatzung Chorin (Entwurf) (2) (51 KB)