Vorlage - NI-021/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage NI-021/2016.
Sachverhalt: Die Gemeinde Niederfinow hat auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. dem Brandenburgischen Straßengesetz einerseits die allgemeine Aufgabe, die Sauberkeit, die Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Verkehrsflächen herzustellen und andererseits für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung der Straßen, Wege und öffentlichen Flächen Reglungen zu erlassen. Das Brandenburgische Straßengesetz aus dem Jahre 2009, zuletzt geändert 2014, enthält ausreichende gesetzliche Regelungen für Sondernutzungen, Gemeingebrauch sowie Anliegergebrauch aller öffentlich gewidmeten Straßen. Ausdrücklich erlaubt das Brandenburgische Straßengesetz, dass Gemeinden durch Satzung bestimmte Sondernutzungen in den Ortsdurchfahrten und in den Gemeindestraßen von der Erlaubnispflicht befreien und deren Ausübung regeln (§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz – BbgStrG). Weiterhin ist im § 21 des BbgStrG geregelt, dass für Sondernutzungen Gebühren erhoben werden können. Bei der Bemessung der Gebühren ist darauf zu achten, dass Art und Umfang der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners berücksichtigt werden. In der Gebührentariftabelle wurden die Gebührentarife einheitlich für das gesamte Amtsgebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erstellt. Das Ermessen der Verwaltung ist jeweils auf den Einzelfall abgestellt. Hier muss die Verwaltung in dem Verwaltungsbescheid ihr ausgeübtes Ermessen in der vorgegebenen Spanne nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners berücksichtigen.
Die Sondernutzungssatzungen der amtsangehörigen Gemeinden weichen in ihren Regelungen von einander ab, dies schafft Ineffizienz bei der Bearbeitung der Einzelfälle. Ziel der Neufassung dieser Satzung ist eine mögliche Harmonisierung der Sondernutzungssatzungen der amtsangehörigen Kommunen sowie die Anpassung an geltendes Recht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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