Vorlage - CH-042/2016
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Eintrittspreise laut Empfehlung durch das Steuerbüro Knuth entsprechend der Anlage 1 ab 01.04.2017, wie im Sachverhalt dargestellt, anzuheben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die 2. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Durch die für den 07.04.2017 geplante Eröffnung der neuen Dauerausstellung im Kloster Chorin sind durch den höheren Energie- und Reinigungsbedarf Mehrausgaben zu erwarten. Diese Ausgaben müssen abgedeckt werden. Daher sieht der Eigenbetrieb ab dem 01.04.2017 eine Erhöhung der Eintrittsgelder vor. Das Steuerbüro Knuth hat den Bedarf an Mehreinnahmen ermittelt, die die höheren Ausgaben abdecken sollen.
Die Eintrittsgelder sollen sich folgendermaßen gestalten:
Erwachsene:6,00 €
Führung bis 11 Personen:6,00 €
Eintritt und Führung ab 12 Personen:7,00 €
Ermäßigter Eintritt (Schüler, Auszubildende, Studierende, Gäste mit Schwerbeschädigung, Arbeitslose):3,00 €
Familienkarte: 13,00 €
Sonderführung mit Besuch der Dauerausstellung:8,00 €
Kartenkontingent100 Eintrittskarten für Erwachsene 350,00 € 500 Eintrittskarten für Erwachsene 1.500,00 € 1.000 Eintrittskarten für Erwachsene 2.500,00 €
Die Änderungen sollen zum 01.04.2017 wirksam werden.
In der Sitzung des Werksausschusses am 24.08.2016 wurde aus der Diskussion heraus, die Sitzungsvorlage CH-042/2016 zurückgestellt (siehe Niederschrift des Werksausschusses vom 24.08.2016, TOP 5.1). Daraufhin erfolgte eine Überarbeitung der Sitzungsvorlage mit dem Ergebnis siehe Anlage 1.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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