Vorlage - CH-042/2016

 
 
Betreff: Änderung der "Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin" vom 26.07.2012 zuletzt geändert am 28.03.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
24.08.2016 
Werksausschuss Chorin an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Werkausschuss Chorin Vorberatung
05.10.2016 
Werksausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
Entgeltordnung Eigenbetrieb Kloster Chorin 01.04.2017

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Eintrittspreise laut Empfehlung durch das Steuerbüro Knuth entsprechend der Anlage 1 ab 01.04.2017, wie im Sachverhalt dargestellt, anzuheben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die 2. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Durch die für den 07.04.2017 geplante Eröffnung der neuen Dauerausstellung im Kloster Chorin sind durch den höheren Energie- und Reinigungsbedarf Mehrausgaben zu erwarten. Diese Ausgaben müssen abgedeckt werden. Daher sieht der Eigenbetrieb ab dem 01.04.2017 eine Erhöhung der Eintrittsgelder vor. Das Steuerbüro Knuth hat den Bedarf an Mehreinnahmen ermittelt, die die höheren Ausgaben abdecken sollen.

 

Die Eintrittsgelder sollen sich folgendermaßen gestalten:

 

Erwachsene:6,00 €

 

Führung bis 11 Personen:6,00 €

 

Eintritt und Führung ab 12 Personen:7,00 €

 

Ermäßigter Eintritt (Schüler, Auszubildende, Studierende, Gäste mit

Schwerbeschädigung, Arbeitslose):3,00 €

 

Familienkarte:          13,00 €

 

Sonderführung mit Besuch der Dauerausstellung:8,00 €

 

 

Kartenkontingent100 Eintrittskarten für Erwachsene         350,00 €

500 Eintrittskarten für Erwachsene      1.500,00 €

         1.000 Eintrittskarten für Erwachsene                    2.500,00 €

 

Die Änderungen sollen zum 01.04.2017 wirksam werden. 

 

 

 

In der Sitzung des Werksausschusses am 24.08.2016 wurde aus der Diskussion heraus, die Sitzungsvorlage CH-042/2016 zurückgestellt (siehe Niederschrift des Werksausschusses vom 24.08.2016, TOP 5.1). Daraufhin erfolgte eine Überarbeitung der Sitzungsvorlage mit dem Ergebnis siehe Anlage 1.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e

Mehreinnahmen (nicht bezifferbar)

 

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung Eigenbetrieb Kloster Chorin 01.04.2017 (137 KB)