Vorlage - OD-021/2016

 
 
Betreff: Vergabe der Bauleistung für den grundhaften Ausbau der Jahns- und Obitzgasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
07.09.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung  Oderberg beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, eigenständig, ohne zusätzlichen Beschluss der SSV Oderberg, gemäß Prüfung nach VOB/A § 16 dem wirtschaftlich günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss OD-014/2016 wurde am 13.07.2016 durch die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung  der Stadt Oderberg das Bauprogramm für den grundhaften Ausbau der Obitz- und Jahnsgasse beschlossen.

 

Die Sanierung der Gassen erfolgt mit Mitteln der Stadtsanierung. Für jedes Vorhaben, dass im Rahmen der Stadtsanierung mit Mitteln der Städtebauförderung durchgeführt wird, ist eine baufachliche Prüfung (Plausibilitätsprüfung) durchzuführen. Auf der Grundlage des beschlossenen Bauprogrammes wurde diese in Auftrag gegeben. Am 11.08.2016 erhielt die Verwaltung vorab per Mail die abgeschlossene Plausibilitätsprüfung. Erst mit Vorlage dieser Prüfung kann das Vorhaben ausgeschrieben werden.

 

Am 15.08.2016 wurde das Bauvorhaben auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg öffentlich mit folgenden Fristen bekanntgemacht.

 

Submission:06.09.2016

Baubeginn:06.10.2016

Bauende:09.12.2016

 

Die Vergabe sollte dann turnusgemäß am zweiten Mittwoch des Monats, am 14.09.2016, von der Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschlossen werden. Aus verschiedenen Gründen wurde die kommende Sitzung bereits auf den ersten Mittwoch des Monats, 07.09.2016, gelegt.

 

Eine Prüfung der eingegangenen Unterlagen sowie die Erarbeitung eines Vergabevorschlages sind innerhalb eines Tages nicht möglich. Um die angegebenen Fristen zu gewährleisten und das Vorhaben noch 2016 abzuschließen, ist eine zeitnahe Beauftragung nach erfolgter Prüfung erforderlich. Die Vergabe einer Bauleistung muss zwingend nach der VOB/A  § 16 erfolgen.  Eine andere Entscheidung ist nicht zulässig.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Verwaltung zu ermächtigen, eigenständig, ohne zusätzlichen Beschluss der SSV Oderberg, gemäß Prüfung nach VOB/A § 16 dem wirtschaftlich günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

In der nächsten Sitzung wird das Prüfergebnis zur Information vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Das Vorhaben wird mit Fördermitteln der Stadtsanierung 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Kommune finanziert. Diese Mittel einschl. Eigenanteil befinden sich bereits auf dem Treuhandkonto. Eine zusätzliche Belastung des Haushaltes der Stadt Oderberg erfolgt nicht.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen