Vorlage - BR-063/2016
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Britz beauftragt den Amtsdirektor die Mitgliedschaft beim KAV Brandenburg e. V. ab dem 01.01.2017 zu beantragen.
Sachverhalt: Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt es immer wieder zu tarif-, arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten, in denen keine außergerichtliche Einigung werden aknn. Der kommunale Arbeitgeberverband vertritt die Mitglieder in allen Streitigkeiten in diesen Angelegenheiten und dient gleichzeitig als Ansprechpartner für den Arbeitgeber bei aufkommenden Fragen und Unklarheiten.
Die Gemeinde Britz hat sich seit dem Zusammenschluss mit der Gemeinde Chorin (Amt Britz-Chorin) die Personalentscheidungen selbst vorbehalten. Auch in der neu gefassten Hauptsatzung entscheidet die Gemeindevertretung über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten.
Ein Rechtsschutz besteht bis dato nicht. Darum wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Britz eine Mitgliedschaft beim KAV Brandenburg beantragt. Die Mitgliedschaft beinhaltet die in der Satzung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg e.V. (Anlage 1) festgelegten Rechte und Pflichten.
Finanziell bedeutet das einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 300,00 € + 6,60 € je Beschäftigten gemäß § 3 Satz 2 i. V. m. § 4 der Beitragsordnung des KAV Brandenburgs e. V. (Anlage 2).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||



