Vorlage - BR-064/2016

 
 
Betreff: Satzung für die Nutzung von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
19.09.2016 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.09.2016 
Gemeindevertretung Britz zurückgestellt   
Sozialausschuss Britz Vorberatung
21.11.2016 
Sozialausschuss Britz    
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
Anlagen:
2016-09 Kitanutzungssatzung Britz (Entwurf)
2010-02-22 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Grund zahlreicher gesetzlicher Änderungen, Gerichtsentscheidungen und der Einhaltung rechtlicher Anforderungen (zum Beispiel bei der Kalkulation der Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen) ist das Satzungsrecht für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz neu zu ordnen. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

 

bisher

neu

Satzung über die Benutzung der
Kindertagesstätten in der Trägerschaft
der Gemeinde Britz

Satzung für die Nutzung von Kindertagesstätten
in Trägerschaft der Gemeinde Britz

Gebührensatzung für die Benutzung
der Kindertagestätten in der Trägerschaft
der Gemeinde Britz

Kostenbeitragssatzung für die Nutzung
von Kindertagesstätten in Trägerschaft
der Gemeinde Britz

-

Satzung für die Versorgung mit Mittagessen

in den Kindertagesstätten

in Trägerschaft der Gemeinde Britz

Satzung über die Tagespflege
für Kinder der Gemeinde Britz

-

Gebührensatzung der Gemeinde Britz
für Tagespflegeplätze

-

 

Die Tagespflege liegt nicht mehr in der Zuständigkeit der Gemeinde und die Satzungen wurden durch die Gemeindevertretung bereits im Januar 2016 aufgehoben.

 

Im Zuge von Änderungen im Sozialgesetzbuch, die wiederum auf das Kitagesetz des Landes Brandenburg ausstrahlen und unter Berücksichtigung einer erstmaligen realistischen Kalkulation der Kostenbeiträge, ergeben sich Änderungen im Bereich der anteiligen Beitragsfinanzierung der Einrichtungen durch die Personensorgeberechtigten, so dass die Beitragssatzung neu zu regeln ist. Unter diesem Aspekt ist auch die Nutzungssatzung zu überprüfen und zu ändern.

 

Der vorliegende Entwurf reduziert die Nutzungssatzung auf das Notwendige, also Inhalte, in denen die Gemeinde tatsächlich Gestaltungsspielraum hat. Der Rahmen ist durch das Sozialgesetzbuch, das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg und andere Normen vorgegeben.

 

Punkte wie »Begriffsbestimmung« wurden entfernt, da nicht notwendig. Andere, die konkrete Festlegungen für eine Einrichtung treffen (Öffnungszeiten, Haftung) wurden in die jeweiligen Hausordnungen ausgelagert. Diese sind zwar geltendes Recht der Gemeinde, jedoch nicht direkter Bestandteil der Satzung, so dass hier flexibler Änderungen vorgenommen werden können.

 

Separiert wurde der Verweis auf den Rechtsanspruch (§ 2), weiterhin wurde die Kündigung des Nutzungsverhältnisses erweitert und neu formuliert (§ 8).

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-09 Kitanutzungssatzung Britz (Entwurf) (18 KB)    
Anlage 2 2 2010-02-22 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten (2561 KB)