Vorlage - BR-066/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung über die Versorgung mit Mittagsessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz« enstprechend der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage.
Sachverhalt:
Nach § 17 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (KitaG) haben die Personensorgeberechtigten » […] Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld).«
Die Personensorgeberechtigten haben also nicht die vollen Kosten der Mittagsverpflegung zu tragen, sondern sind in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu beteiligen. Die genaue Höhe dieses Anteils ist gesetzlich nicht festgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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