Vorlage - NI-022/2016
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Die Gemeinde Niederfinow beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Niederfinow für den Parkplatz am Schiffshebewerk (Anlage 1 zu NI-022/2016).
Sachverhalt: In der Sitzung des Entwicklungsausschusses der Gemeinde Niederfinow am 02.06.2016 wurde unter TOP 9 über die beabsichtigte Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Niederfinow für den Parkplatz des Schiffshebewerkes Niederfinow beraten. Der Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Niederfinow für den Parkplatz des Schiffshebewerkes Niederfinow wurde den Mitgliedern des Entwicklungsausschusses zur Beratung vorgelegt. Im Ergebnis der Diskussion haben sich die Mitglieder des Entwicklungsausschusses dazu positioniert, dass die Endzeit gemäß § 3 beibehalten werden soll. Die Gebührenpflicht für Kradfahrer soll eingeführt werden und es soll ein Entgelt je Krad in Höhe von 3,00 € erhoben werden (§ 7). Die vorgenannte Entgeltordnung wurde insoweit angepasst und darüber hinaus eine hinreichende Bestimmtheit im Geltungsbereich eingearbeitet, die Kontaktdaten wurden geändert, Regelungen zur Entstehung und Fälligkeit wurden aufgenommen und der Erfüllungsort und der Gerichtsstand wurden den rechtlichen Regelungen angepasst. Die Ordnungsbehörde hält die Einführung einer Gebührenpflicht für Krad für kontraproduktiv, da die Erfahrungswerte aus der Vergangenheit dafür sprechen, dass bei Einführung der Entgeltpflicht für Krad ein ordnungsgemäßes Parken nicht eingehalten werden wird. Genau deshalb erfolgte die Änderung der Entgeltordnung im Jahr 2010. Um die Entgeltpflicht für Krad umzusetzen, ist es notwendig die Federpakete an den beiden Schranken auszutauschen und die beiden Schrankenbäume zu verlängern. Hierfür entstehen der Gemeinde Kosten in voraussichtlicher Höhe von 800,00 €.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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