Vorlage - AA-042/2016
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1. Der Amtsausschuss beschließt für das Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Chorin, OT Senftenhütte, Am Kirchplatz 14 die Instandsetzung der Dacheindeckung (Dachhaut, Dachentwässerung, Blitzschutz). 2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Instandsetzung der Dacheindeckung Instandsetzung der Dacheindeckung (Dachhaut, Dachentwässerung, Blitzschutz) alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen einzuleiten. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote für die Leistungserbringung und Ausführung für die Instandsetzung der Dacheindeckung (Dachhaut, Dachentwässerung, Blitzschutz) einzuholen und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt: Die vorhandene Dacheindeckung des Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Chorin, OT Senftenhütte, Am Kirchplatz 14 ist stark veraltet, weist erhebliche Schäden auf und muss deshalb instandgesetzt werden. Es ist vorgesehen, die Dachhaut, bestehend aus Betondachsteinen auszutauschen, die Dachentwässerung zu erneuern und den fehlenden Blitzschutz zu ergänzen. Die Instandsetzungsarbeiten sollen bis spätestens Ende des 4. Quartals 2016 umgesetzt werden. Die Finanzierung erfolgt durch den Träger des Brandschutzes, das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beseitigung von Schäden an der Dachkonstruktion (Holz) zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätz- und kalkulierbar ist und deshalb finanziell nicht berücksichtigt wurde. Eine mögliche Schädigung an den Sparren, die zusätzliche Kosten verursachen kann, ist erst nach Abbruch der Dacheindeckung erkennbar.
Die Instandsetzung der Dacheindeckung am Bestandsgebäude des Feuerwehrgerätehauses Senftenhütte wurde mit 15.000 € im Haushalt des Jahres 2016 in Ansatz gebracht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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