Vorlage - AA-043/2016

 
 
Betreff: Sanierungskonzept Feuerwehrgerätehaus Golzow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
08.09.2016 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Amt Vorberatung
08.09.2016 
Bauausschuss zur Kenntnis genommen   

  1. Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg befürwortet die Sanierungsarbeiten und beschließt, die Umsetzung auf der Grundlage der:

 

a)      Variante 1

b)      Variante 2

c)      Variante 3

 

vorbereiten zu lassen.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, für die Variante …….. Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Kommunales Infrastrukturprogramm-Feuerwehrinfrastruktur (außerhalb LEADER) zu beantragen.

 


Sachverhalt:

 

Die Fahrzeughalle und die Sozialräume der Freiwilligen Feuerwehr befinden sich in einer ehemals genutzten KFZ-Werkstatt, Am Mühlenberg in Golzow. Der genutzte Gebäudeteil grenzt unmittelbar an die Betriebsräume der Firma Siegfried Hilliges.

 

Die Ortswehr Golzow hat derzeit 18 aktive Feuerwehrangehörige, 10 in der Jugendfeuerwehr und 5 Kameradinnen in der Alters- und Ehrenabteilung. Die Tageseinsatzbereitschaft der Ortswehr Golzow ist im Vergleich zu anderen Ortswehren relativ gut. Der Feuerwehrstandort gilt nach derzeitiger Auffassung als gesichert.

 

Das Feuerwehrhaus besteht aus 1 Stellplatz für ein Tragkraftspritzenfahrzeug-wasserführend. Künftig soll noch ein Stellplatz für Kleinfahrzeuge (MTW) hinzukommen. Weiterhin befinden sich im Gebäude ein Schulungsraum, eine Teeküche, WCs und das Büro des Ortswehrführers.

 

Seit dem Einzug in das Gebäude (90iger Jahre) wurden keine wesentlichen werterhaltenden Maßnahmen am Gebäude durchgeführt. Es erfolgte lediglich die Erneuerung der Dachhaut des Sozialanbaus. Seit einigen Jahren ist folgendes/r

 

Schadensbild/Investitionsrückstau am Feuerwehrgerätehaus Golzow zu verzeichnen:

 

-          veraltete ELT-Anlage

-          veraltete Heizungsanlage

-          fehlender Blitzschutz

-          fehlende Abgasabsauganlage-Fahrzeughalle

-          nicht statthafte Höhenunterschiede im Fußboden

-          nicht ausreichend zur Verfügung stehende Sanitärräume

-          sanierungsbedürftige Dachanschlüsse (regelmäßige Wasserschäden)

-          sanierungsbedürftiges Dach der Fahrzeughalle (vorh. Asbesteindeckung)

-          sanierungsbedürftige abflusslose Sammelgrube

-          Notwendigkeit ausgewiesener Alarmparkplätze

-          Notwendige energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle

-          2. Tor fehlt

 

Zur Verbesserung der räumlichen, hygienischen und Gefährdungs-Situation muss der Sanitärbereich umgestaltet und verbessert werden. Hierfür wurden im Haushalt des Jahres 2016 bereits 20.000 € veranschlagt. In der Fahrzeughalle muss aus Sicherheitsgründen der Fußboden saniert werden. Dafür wurden im Haushalt 2016 10.000 € in Ansatz gebracht. Ebenso müssen im Zusammenhang mit der geplanten und notwendigen Anschaffung eines neuen Fahrzeuges (TSF-W) für die FFW Golzow (Teilfortschreibung zum Gefahrenabwehrbedarfsplan Priorität 3; voraussichtlich im Haushalt 2018 zu veranschlagen) auch die technischen und räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die den Anforderungen für einen gefahrlosen Ablauf im Einsatzfall innerhalb des Gebäudes entsprechen und die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Das zurzeit genutzte Fahrzeug ist ein LF 16, Baujahr 1983.

 

Mit der Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorplanung zur Schaffung dieser Voraussetzungen wurde 2014 das Ingenieurbüro Wolff aus Eberswalde beauftragt. Über den entsprechenden Umbau- und Sanierungsbedarf wurde im Zuge der Vorbereitung des Amtshaushaltes 2015 informiert. In diesem Zusammenhang hat sich der Ausschuss dazu entschlossen, die Teilfortschreibung zum Gefahrenabwehrbedarfsplan abzuwarten, bevor einer Sanierung des Objektes zugestimmt wird.

 

Feuerwehrhäuser sind genormt und müssen der DIN 14 092 1. Teil „Feuerwehrhäuser - Planungsgrundlagen“, den Vorgaben des DGUV und der Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Dies ist bei einem so umfänglichen Sanierungsprojekt unumgänglich – es besteht kein Bestandschutz.

 

Durch die vorgesehene Maßnahme ergibt sich das in der Anlage 1 dargestellte Raumprojekt.

 

Das Augenmerk der Maßnahme liegt auf der Sanierung im Bestand. Es werden vorgeschriebene und notwendige technische Standards wie z. B. Einbau einer Abgasabsauganlage für die krebserregenden Dieselabgase sowie neue wärmegedämmte Tore für die Fahrzeughalle umgesetzt. Die sanitären Einrichtungen werden komplett saniert, so dass für den Einsatzdienst notwendige Duschmöglichkeiten entstehen und die Anforderungen für die Trennung Damen und Herren erfüllt werden. Die asbesthaltige Dacheindeckung wird durch eine Ziegel- und Trapezblechabdeckung erneuert. Die Fassade und die Heizungsanlage werden nach den Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung gewählt. Die Elektroanlage entspricht nicht dem Stand der Technik –Gefährdungsanlage – vor allem für den Teilbereich feste Abgasabsauganlage.

 

Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) hat der Träger des Brandschutzes eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, somit ist eine großflächige Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Golzow unumgänglich.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Eingriff in den Bestand für erforderliche Umbaumaßnahmen der Bestandschutz aufgehoben wird und der Träger des Brandschutzes verpflichtet ist, dass den Anforderungen für einen gefahrlosen Ablauf im Einsatzfall nach den geltenden Vorschriften entsprochen wird.

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Kommunales Infrastrukturprogramm-Feuerwehrinfrastruktur (außerhalb LEADER) besteht die Möglichkeit zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, Fördermittel zu beantragen. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Der Höchstfördersatz beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre. Grunderwerb ist nicht förderfähig. Die Inanspruchnahme von Planungsleistungen vor Bewilligung ist nicht förderschädlich. Drei mögliche Sanierungsvarianten kommen in Betracht:

 

  1. Sanierung in Teilabschnitten im Rahmen der Gebäudeunterhaltung über mehrere Jahre;
  2. Gesamtsanierung mit der Option einer Inanspruchnahme von Fördermitteln;
  3. Neubau mit der Option einer Inanspruchnahme von Fördermitteln an einem anderen geeigneten Standort.

Gemäß dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei allen Investitionsmaßnahmen auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Folgekosten vorzunehmen. Derzeit belaufen sich die Gesamtaufwendungen hierfür auf jährlich ca. 9.090,00 € zzgl. Der kalkulatorischen Abschreibung. Durch die energetische Sanierung und durch den Einbau der neuen Heizungsanlage ist mit einer weitreichenden Verringerung der Bewirtschaftungskosten zu rechnen.

 

Für die Entscheidungsfindung durch die Mitglieder des Amtsausschusses sind die zu erwartenden Kosten/Aufwendungen entsprechend Sanierungskonzept (Anlage 1) für die jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten und für die derzeitigen Bewirtschaftungskosten auf Grundlage einer überschlägigen Ermittlung der Kosten (Kostenschätzung) ersichtlich (Anlage 2, Seite 1-2 und Anlage 3, Seite 1).

 

Kosten:Variante 1465.750,00€ Eigenanteil2017/2018

 

Variante 2560.500,00 € Gesamtkosten2017/2018

__________-  334.800,00 € Zuschuss____

225.700,00 € Eigenanteil

 

Variante 3800.000,00 € Gesamtkosten

__________-  480.000,00 € Zuschuss____

320.000,00 € Eigenanteil

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

siehe Sachverhalt

 

2017 / 2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel müssen im Haushalt 2017/2018 veranschlagt werden.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen