Vorlage - HO-025/2016
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow genehmigt, die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffenen Eilentscheidung über die Vergabe Zur Weiterführung des Sanierung der Friedhofsmauer und der überplanmäßigen Auszahlung von 7.000,00 € vom Produktsachkonto 5410102-40601-0961010 auf das Produktsachkonto 5530103-40702-0961010.
Sachverhalt: Die Mauer des Friedhofes in der Gemeinde Hohenfinow befindet sich in einen sanierungsbedürftigen Zustand. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung Hohenfinow beschlossen, die Friedhofsmauer sukzessive zu reparieren. Der erste Teil wurde 2015 beauftragt und entsprechend ausgeführt. Mittel in Höhe von 40.000,00 € wurden im Haushalt 2016 eingestellt. Die weiterführende Leistung wurde ausgeschrieben und nach Prüfung der eingegangenen Angebote der Auftrag an die Fa. Bau-Gesellschaft Ringenwalde, 17268 Ringenwalde mit einer Auftragssumme von 41.230,79 € erteilt.
Die beauftragte Leistung ist fast abgeschlossen. Während der Bautätigkeiten wurden vom Zulieferer der Mauersteine versehentlich eine erhöhte Stückzahl auf die Baustelle geliefert. Diese Mauersteine liegen noch dort. Durch den beauftragten Ausführungsbetrieb wurde auf Grund der zusätzlich gelieferten Menge an Materialien und dem Zustand der anschl. Segmente ein erneutes zusätzliche Angebot, in Höhe von 4.710,31 €, zur Sanierung erstellt. Die Angebotspreise/Einzelpreise sind identisch dem Angebot vom 11.05.2016. Da die Gemeinde weitere Sanierungsarbeiten an der Friedhofsmauer geplant hat, hier durch eine Deckungsquelle im Haushalt 2016 die Finanzierung des v.g. Angebotes absichern kann, empfiehlt sich eine Weiterbeauftragung. Die Firma wurde Seitens der Verwaltung befragt, ob diese zusätzliche Maßnahme im direktem Anschluss nach der Fertigstellung der bereits beauftragten Leistung umsetzen kann. Der Geschäftsführer bestätigte dieses der Verwaltung. Alternativ können natürlich die zu viel gelieferten Materialien abgefahren und die weitere Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt über ein neues Verfahren ausgeschrieben werden. Der Ist Zustand der neu herzustellenden Segmente sieht jedoch so aus, dass ein Teil des Unterbaus/ Fundamentes (Naturstein) eingefallen und unterhöhlt ist. Durch die Sanierung in Teilabschnitten besteht die Gefahr, dass das natürliche Gefüge der Anschlussbereiche der vorhandenen und zu erhaltenden Mauerreste gestört wird, das alte Mauerwerk die Stabilität verliert und einstürzen kann. Es ist davon auszugehen, dass die Standsicherheit dieses Anschlussteiles nicht gewährleistet ist. Die Verwaltung empfiehlt die Weiterführung der Mauersanierung und somit die Realisierung des Angebotes vom 24.08.2016.
Für die Gesamtmaßnahme entsteht somit ein zusätzlicher finanzieller Bedarf von 5.941,10 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 4.710,31 €Angebot vom 24.08.2016 und 1.230,79 €Angebot vom 11.05.2016 ( Differenz zum Haushaltsansatz 2016) Als Deckungsquelle des Mehrbedarfs in Höhe von 7.000,00 € dient das Produktsachkonto 5410102-40601-0961010 (Erneuerung Bahnübergang). Die anteiligen Kosten aus der Kreuzungsvereinbarung werden erst 2017 fällig. Diese müssen dann im Haushaltsplan 2017 korrigiert werden.
Eilentscheidung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt, die erforderliche Weiterführung der Sanierung der Friedhofsmauer, durch die Firma Bau-Gesellschaft-Ringenwalde mbH, Dorfstraße 24 in 17268 Temmen-Ringenwalde gemäß Angebot vom 24.08.2016. Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Hohenfinow die überplanmäßige Auszahlung von 7.000,00 € aus dem Produktsachkonto 5410102-40601-096010 (Erneuerung Bahnübergang) auf das Produktsachkonto 5530103-40702-0961010 (Sanierung Friedhofsmauer) Die Eilentscheidung ist auf Grund der anstehenden Sommerpause der Gemeindevertretersitzungen und Dringlichkeit notwendig.
Die Arbeiten müssen im unmittelbarem Anschluss der beauftragten Leistung erfolgen. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfinow findet erst im September 2016 statt.
Jörg MatthesKerstin Falke Amtsdirektor Vorsitzende der Gemeindevertretung
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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