Vorlage - CH-048/2016
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Sachverhalt:
Im Zuge der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin (Vorlage CH-041/2016), ist auch eine Überarbeitung der Geschäftsordnung notwendig.
So verwies die Geschäftsordnung aus dem Jahr 2009 (Anlage 2) mehrfach auf nun geänderte Paragrafen der Hauptsatzung.
Weitere Änderungen ergaben sich auf Grundlage der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2014 im Bereich des Sitzungsablaufes (§ 7). So ist nach der Kommunalverfassung die Feststellung über die ordnungsgemäße Einberufung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit obsolet, da hierzu klare Regelungen existieren (§§ 34, 38 BbgKVerf). Lediglich die Tagesordnung bedarf insofern der Feststellung, als das über Änderungsanträge zur Tagesordnung zu beschließen ist.
Weitere Änderungen ergaben sich im zweiten Abschnitt (Ausschüsse). § 16 konnte entfallen, eine separate Regelung für Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften ist redundant.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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