Vorlage - CH-049/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Abriss des Schlauchturms am Feuerwehrgerätehaus in Senftenhütte und die Vergabe des Auftrages an den wirtschaftlichsten Anbieter. Sie beschließt die außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von ca. 4.000,00 €. Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin die Errichtung einer Nisthilfe auf dem Flurstück ………… der Flur 1 und beauftragt den Amtsdirektor eine entsprechende Zuwendungsvereinbarung mit dem Landkreis Barnim zu schließen.
Sachverhalt: Der vorhandene ortsbildprägende Schlauchturm mit dem vorhandenen Storchennest ist stark sanierungsbedürftig.
Bürgerlich-rechtliche Eigentümerin des Schlauchturmes ist die Gemeinde Chorin und somit für die Standsicherheit des Turmes verantwortlich.
Eine umfangreiche Sanierung des Schlauchturmes verbunden mit einem erforderlichen Bergen, Abtransportieren und Zwischenlagern sowie nach Fertigstellung wieder Aufsetzen, inkl. Kranstellung des Storchennestes ist mit geschätzten Kosten in Höhe von mind. 20.000,- EUR sehr kostenintensiv und aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.
Der Schlauchturm wird für den Träger des Brandschutzes nicht mehr benötigt und die Gemeinde Chorin ist auf Grund der Haushaltssituation nicht in der Lage, die Sanierung zu finanzieren und die hohen Kosten für die Maßnahme zu tragen.
Deshalb wird aus wirtschaftlicher Sicht in Erwägung gezogen, den Schlauchturm abzureißen und auf dem Flurstück 35/4 der Flur 1 oder dem Flurstück 220 der Flur 1 (vgl. Anlagen) eine Nisthilfe (z.B. Mast + Wagenrad) zu errichten. Die Kosten für die Errichtung der Nisthilfe werden durch den Landkreis Barnim getragen. Mündliche Absprachen zu der beabsichtigten Vereinbarung fanden bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde statt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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