Vorlage - NI-031/2016
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeinde Niederfinow beschließt, den Eigenanteil in Höhe von ________ Euro für ___ Dreiecksinformationstafel/n im Rahmen des Kooperationsprojekt “Dreiecksinformationstafeln“ im Haushalt 2017 einzuplanen.
Sachverhalt:
Eberswalde und seine Nachbarkommunen haben erfolgreich mit ihrer Strategie „Grün.Clever.Gemeinsam.“ am Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) teilgenommen. Die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bestätigten ihre Teilnahme durch Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen. Niederfinow fasste dazu den Beschluss Nr. NI-051/2015 in Ergänzung zum Beschluss Nr. AA-054/2014 (Mittelbereichskonzept Eberswalde – Entwicklungsziele für den Mittelbereich Eberswalde).
Im Zuge des Wettbewerbs wurden die Entwicklungsziele mit Vorhaben untersetzt. im Ziel “Tourismus voranbringen“ wurde das Vorhaben – Dreiecksinformationstafeln - in der Gesamtkooperationskulisse als ein wichtiges Projekt für die Region identifiziert. Für jede Gemeinde/ jeden Ortsteil ist die Entwicklung und Umsetzung eines Dreieckaufstellers in Zusammenarbeit mit den Einwohnern geplant. Ausnahmen entstehen bei Gemeinden mit touristischen Highlights, hier wird eine zweite Dreiecksinformationstafel empfohlen.
Für die Erarbeitung der Inhalte, der Produktion der Dreiecksaufsteller und Standortplatzierung unter Berücksichtigung der einzuholenden Genehmigungen sind die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vorgesehen.
Der monetäre Mehrwert dieser Kooperation ergibt sich aus den Erfahrungen des Amtes Joachimsthal, des bereits bestehenden einheitlichem Aussehens (Cooperate Design) und der Gesamtstückzahl (ca. 55 Stück) aller am Vorhaben beteiligten Kooperationspartner.
Das Gesamtkostenvolumen eines Aufstellers wird mit 3.000,00 Euro brutto beziffert. Dazu sollen Fördermittel im Rahmen von LEADER bei der LAG Barnim akquiriert werden.
Unter Berücksichtigung der prozentualen Fördermittelzuwendung von 75 % wird der Eigenanteil der Gemeinde Niederfinow für einen Aufsteller auf 750,00 Euro und dementsprechend für zwei Aufsteller auf 1.500,00 Euro beziffert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |