Vorlage - CH-051/2016

 
 
Betreff: Auflösung des Haupt- und Finanzausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.09.2016 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt   
24.11.2016 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, den Haupt- und Finanzausschuss mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat mit der »Ersten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin« vom 15. September 2014 die Bildung eines »Haupt- und Finanzausschusses« festgelegt (§ 5a der damaligen Hauptsatzung). Dabei wurden diesem Ausschuss Entscheidungsbefugnisse übertragen, die regelmäßig nur einem Hauptausschuss im Sinne von Abschnitt 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zustehen. Es musste also davon ausgegangen werden, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Chorin einen solchen Hauptausschuss darstellt.

 

Im Zuge der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin (unter anderem auf Grund der Beanstandung des § 5a durch die Kommunalaufsicht) stellte die Gemeindevertretung fest, dass ein solcher Hauptausschuss nicht notwendig ist und ein Haupt- und Finanzausschuss lediglich als Fachausschuss im Sinne von § 43 der Kommunalverfassung eingerichtet werden soll.

 

Um eine rechtlich klare Trennung zwischen dem alten und dem neuen Haupt- und Finanzausschuss herzustellen, empfiehlt die Verwaltung, die Auflösung des bisherigen Haupt- und Finanzausschusses und die Neubildung als »normalen« Fachausschuss (vgl. Vorlage CH-073/2016).

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen