Vorlage - CH-051/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, den Haupt- und Finanzausschuss mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat mit der »Ersten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin« vom 15. September 2014 die Bildung eines »Haupt- und Finanzausschusses« festgelegt (§ 5a der damaligen Hauptsatzung). Dabei wurden diesem Ausschuss Entscheidungsbefugnisse übertragen, die regelmäßig nur einem Hauptausschuss im Sinne von Abschnitt 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zustehen. Es musste also davon ausgegangen werden, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Chorin einen solchen Hauptausschuss darstellt.
Im Zuge der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin (unter anderem auf Grund der Beanstandung des § 5a durch die Kommunalaufsicht) stellte die Gemeindevertretung fest, dass ein solcher Hauptausschuss nicht notwendig ist und ein Haupt- und Finanzausschuss lediglich als Fachausschuss im Sinne von § 43 der Kommunalverfassung eingerichtet werden soll.
Um eine rechtlich klare Trennung zwischen dem alten und dem neuen Haupt- und Finanzausschuss herzustellen, empfiehlt die Verwaltung, die Auflösung des bisherigen Haupt- und Finanzausschusses und die Neubildung als »normalen« Fachausschuss (vgl. Vorlage CH-073/2016).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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