Vorlage - BR-069/2016

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.09.2016 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erschließungsbeitragssatzung Britz

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.


Sachverhalt:

 

Gemäß der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) erheben die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.

 

Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 242 Abs. 9 BauGB nicht nur für Erschließungsanlagen insgesamt, sondern auch für Teile von Erschließungsanlagen, die (im Beitrittsgebiet gem. Artikel 3 des Einigungsvertrages) vor dem Wirksamwerden des Beitritts noch nicht endgültig hergestellt worden sind, Erschließungsbeiträge nach dem BauGB zu erheben sind.

 

Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist eine wirksame Satzung.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Einnahmen in Form von Erschließungsbeiträgen

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erschließungsbeitragssatzung Britz (184 KB)