Vorlage - BR-069/2016
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung. Sachverhalt:
Gemäß der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) erheben die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.
Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 242 Abs. 9 BauGB nicht nur für Erschließungsanlagen insgesamt, sondern auch für Teile von Erschließungsanlagen, die (im Beitrittsgebiet gem. Artikel 3 des Einigungsvertrages) vor dem Wirksamwerden des Beitritts noch nicht endgültig hergestellt worden sind, Erschließungsbeiträge nach dem BauGB zu erheben sind.
Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist eine wirksame Satzung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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