Vorlage - BR-020/2014

 
 
Betreff: Programm zum Ausbau der Mittelstraße - im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Friedrichstraße - (Bauprogramm)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Aileen Buse
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
31.03.2014 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Mittelstraße“ im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Friedrichstraße als Anliegerstraße auf einer Länge von ca. 65 m grundhaft auszubauen.

 

Die gesamte Fahrbahn wird in Asphalt in einer Breite von 4 m ausgeführt. Im Bereich des Anschlusses an die Friedrichstraße weitet sich die Fahrbahn auf 5,10 m und im Bereich des Anschlusses an die Wilhelmstraße auf 4,80 m auf.

Die Abgrenzung der Fahrbahn zu den begleitenden Banketten und Grünstreifen erfolgt mittels Tiefbord TB 10 x 25 aus Betonstein.

 

Im Bereich der Zufahrten werden Tiefborde TB 10 x 25 und im Bereich der Radien in den Knotenpunkten werden Rundborde RB 15 x 22 mit 8 cm Auftrittshöhe angeordnet. Die Zugänge werden seitlich und zur Grundstücksgrenze mit einem Tiefbord TB 8 x 25 eingefasst. Die Begrenzung der Grundstückszufahrten wird durch Tiefborde TB 10 x 25 aus Betonstein gewährleistet.

 

Straßenbegleitend werden zwischen Fahrbahn und den Versickerungsmulden 1,00 m breite Bankette angeordnet. Diese erhalten eine Befestigung mittels Schotterrasen. Da die südlichen Grundstücke tiefer liegen, wird die Fahrbahn einseitig geneigt, um das Regenwasser in die straßenbegleitenden Mulden abzuleiten.

 

Die Mulden, als Einrichtung für die Oberflächenentwässerung, haben eine Breite von ca. 1,50 m bis 2,0 m. Die Sohlbreite sollte mindestens 0,70 m betragen. Für die angegebenen Mulden wird eine Tiefe von 25 cm vorgegeben. Das gesamte anfallende Regenwasser wird über die Längs- und Querneigungen der befestigten Flächen in Richtung der Mulden befördert. Hier wird das Regenwasser gesammelt und kann in den Untergrund versickern.

 

Die anliegenden Grundstücke werden durch ebenfalls herzustellende Zufahrten und Zugänge an die öffentliche Straße angeschlossen.

Die Zufahrten und Zuwegungen erhalten eine Pflasterung mittels Betonsteinpflaster (200 x 100) in der Farbe „Anthrazit“.

 

An den Knotenpunkten sind aufgrund der Anschlüsse an die Bestandsbefestigungen Anpassungsarbeiten notwendig.

 

Die Vermessung sowie der sich aufgrund der Vermessung eventuell ergebene Grunderwerb sind Bestandteil dieses Bauprogramms.

 

Eine Straßenbeleuchtungsanlage ist in der Mittelstraße nicht im Bestand vorhanden und soll im Zuge der anstehenden Baumaßnahme auch nicht realisiert werden.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme soll im Jahr 2015 realisiert werden.

 

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die als Anliegerstraße eingeordnete Mittelstraße ist zurzeit unbefestigt bzw. weist eine ungebundene Befestigung auf. In den Seitenflächen befinden sich teilweise befestigte oder unbefestigte Gehwegbereiche. Die Fahrbahn weist Absackungen, Verwerfungen und Ausspülungen in Form von mächtigen Schlaglöchern auf, da ein konstruktiver Fahrbahnaufbau fehlt. Die Fahrqualität ist durch den vorhandenen Straßenzustand erheblich gemindert.

Eine funktionierende Oberflächenentwässerung ist nicht vorhanden. Die z.T. stark ausgefahrenen Schotterbereiche füllen sich nach Regenfällen mit Wasser, welches in einigen Abschnitten jedoch aufgrund der Verdichtung nur sehr langsam versickert. Die Verkehrsflächen entwässern deshalb oberflächig unkontrolliert in die Seitenbereiche bzw. auf die anliegenden Grundstücke.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

ca. 70.000 €

20601

2014 u. 2015

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aileen Buse

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen