Vorlage - BR-070/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Erweiterung der bestehenden P&R-Anlage am Bahnhof Britz um 16 Stellplätze, wenn die Maßnahme im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest) gefördert wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Anlehnung an die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest) zu stellen.
Mit der Erstellung der zur Fördermittelbeantragung notwendigen Planungsunterlagen (bis zur LP 4) wird das Planungsbüro Hübner Ingenieure GmbH, 16321 Bernau beauftragt. Die dafür notwendige außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 4.000 € im Haushaltsjahr 2016 wird genehmigt. Als Deckungsquelle steht das PSK 1120202-20102-6821000 (Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen) zur Verfügung.
Die Gemeinde stellt die notwendigen Eigenanteile zur Umsetzung der Maßnahme „Erweiterung der P&R-Anlage am Bahnhof Britz“ mit dem Haushalt 2017 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz hat mit Hilfe von Mitteln aus dem Förderprogramm für Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Vorhaben-Nr. G 6008012 / B) in den Jahren 2009 bis 2011 den Bahnhofsvorplatz und die anliegende Weberstraße neu gestaltet und in diesem Zusammenhang 66 P&R-Stellplätze (einschl. Behindertenstellplätze) geschaffen.
Aufgrund der starken Frequentierung dieses Haltepunktes der Regionalbahnlinie RB 3 (Elsterwerder – Stralsund) und der Strecke Eberswalde – Joachimsthal hat sich schon kurz nach Fertigstellung der Maßnahme gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Stellplätze nicht ausreichend sind und daher der ruhende Verkehr in die Anliegerstraßen der angrenzenden Wohngebiete ausweicht.
Um der steigenden Anzahl von Berufspendlern und der touristischen Entwicklung Rechnung zu tragen, sollte die bestehende P&R-Anlage um 16 zusätzliche Stellplätze erweitert werden. Die Maßnahme „Erweiterung Parkplätze P & R am Standort Bahnhof Britz“ wurde am 09.10.2015 beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) in 15366 Hoppegarten angemeldet, um Zuwendungen im Rahmen der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest)“ zu erhalten.
Mit Schreiben vom 12.09.2016 teilte das LBV mit, dass jetzt die Zustimmung zu einer Ausnahme (Einzelfallentscheidung im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramm) für die angemeldete Maßnahme am Bahnhof Britz vorliegt und die Maßnahme zur Förderung für das HH-Jahr 2017 in das Investitionsprogramm des LBV aufgenommen wurde. Somit kann nun die weitere Planung veranlasst und die Antragstellung vorbereitet werden.
Die in der Anmeldung angegebenen Kosten i.H.v. 70.000 € für die Errichtung von 16 PKW-Stellplätzen (einschließlich Zuwegung, Entwässerung, Beleuchtung und Planung) wurden auf Grundlage der ersten Stellplatzerweiterung im Jahr 2011 geschätzt.
Gemäß Pkt. 5.4.2.1 der RiLi ÖPNV-Invest kann die Höhe der Zuwendung des Landes 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für die anfallenden Planungskosten kann eine Planungskostenpauschale i.H.v. 13 % der zuwendungsfähigen Baukosten gewährt werden.
Mit dem Zuwendungsantrag sind die Entwurfsplanung und Stellungnahmen verschiedener Behörden einzureichen. Mit der Erarbeitung der erforderlichen Planungsunterlagen sollte das Planungsbüro Hübner Ingenieure GmbH, 16321 Bernau beauftragt werden, da dieses Büro auch die Baumaßnahme „Bahnhofsvorplatz Britz einschl. Schaffung von P&R-Stellplätzen“ geplant und betreut hatte. Ein entsprechendes Kostenangebot für die LP 2 bis 9 liegt vor. Es sollte jedoch eine stufenweise Beauftragung zunächst bis zur LP 4 erfolgen. Die weitere Beauftragung ist abhängig von der Bereitstellung von Fördermitteln und damit von der Umsetzung der Maßnahme.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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