Vorlage - BR-071/2016
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung für den Neubau der KITA Britz – LOS 2 – Temperierte Bodenplatte gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:
Bauunternehmung Manfred Sedelies e.K. Gewerbepark 18 b 16306 Berkholz-Meyenburg
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Britz hat in ihrer Sitzung am 27.01.2014 den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Kindertagesstätte Britz gefasst. Am 22.02.2016 wurde die Baugenehmigung durch den Landkreis Barnim erteilt. In ihrer Sitzung am 27.06.2016 wurde der Beschluss gefasst, die Leistungen nunmehr zeitnah öffentlich auszuschreiben.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung des LOS 2 (Temperierte Bodenplatte) erfolgte am 16.08.2016 im Vergabemarktplatz Brandenburg und am 19.08.2016 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).
Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung gestellt und von 5 Firmen abgefordert.
Zur Submission, die am 07.09.2016 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 2 Angebote vor:
Die Wertung der einzelnen Angebote erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A in vier Stufen:
Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass das eingereichte Angebot von Bieter 1 gemäß VOB/A nicht gültig ist. Es liegt ein Ausschlusskriterium nach §16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A vor, da die Angebotsunterlagen durch handschriftliche Texteintragungen verändert wurden. Das Angebot wurde daher nicht zur weiteren Prüfung zugelassen.
Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen des weiteren Bieters liegen vollständig vor. Der Bieter besitzt die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügt über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.
In der 3. Wertungsstufe konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung des Bieters gewesen ist. Die Firma sollte dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.
Da nur ein Angebot vorliegt, dass den Anforderungen der Ausschreibung in technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer und funktionsbedingter Hinsicht entspricht, ist nach § 16 d VOB/A im vorliegenden Fall dieses Angebot als das wirtschaftlichste Angebot zu werten.
Die Firma Bauunternehmung Manfred Sedelies e.K., Gewerbepark 18b, 16306 Berkholz-Meyenburg hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Die Angebotssumme liegt bei 114.560,06 €.
Die Angebotssumme liegt um ca. 5.500 € unter der Kostenberechnung (119.981,75 €) des Planungsbüros ANGELIS & Partner mbB.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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