Vorlage - BR-072/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Erste Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage.
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Britz vom 15. September 2015 konkretisiert in § 7 den Begriff des »Geschäftes der laufenden Verwaltung« aus § 54 Absatz 1 Nummer 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Er legt fest, bis zu welcher finanziellen Größenordnung der Amtsdirektor ohne Entscheidung der Gemeindevertretung im Rahmen der Haushaltsführung agieren darf.
Diese Regelung muss auf Grund des im April 2016 geänderten Vergaberechts angepasst werden. Die frühere Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL) und die Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sind nunmehr in der Vergabeverordnung (VgV) aufgegangen oder wurden aufgehoben. Auf Grund zu erwartender, weiterer Änderungen des Vergaberechts, wird eine allgemeinere Formulierung von § 7 Absatz 1 Nummer 1 vorgeschlagen.
Weiterhin soll die Stundung und Niederschlagung – wie bisher schon der Erlass – von Forderungen der Gemeinde, bereits ab Beträgen von 500 Euro der Entscheidung der Gemeindevertretung vorbehalten sein.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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