Vorlage - LS-011/2016
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Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung. Sachverhalt: Gemäß des § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg ist die Gemeinde verpflichtet, Straßenbaubeiträge für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Einrichtungen und Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden, zu erheben. Grundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist eine wirksame Satzung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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