Vorlage - LS-012/2016
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Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Gemäß § 10a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg können die Gemeinden bestimmen, dass ihnen der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung von Grundstückszufahrten bzw. Gehwegüberfahrten zu den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen ersetzt wird.
Grundlage für die Erhebung eines Kostenersatzes ist eine wirksame Satzung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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