Vorlage - LS-015/2016 IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
INTERREG-VA-Projekt „Nachhaltiger Wassertourismus im einzigartigen Unteren Odertal“ Errichtung eines Naturrastplatzes im OT Stolzenhagen -Bauvoranfrage (Anlage) -Durchführungsvertrag (Anlage)
Antragsteller: Nationalpark Unteres Odertal Park 2 16303 Schwedt /Oder OT Criewen
Im Rahmen eines gemeinsamen Projektes „Nachhaltiger Wassertourismus im einzigartigen Unteren Odertal“ ist die Errichtung eines Naturrastplatzes im OT Stolzenhagen geplant.
Die Fördermittelbeantragung und Umsetzung des Projektes erfolgt durch die Verwaltung des Nationalparkes Unteres Odertal.
Nach Fertigstellung der Maßnahme ist es vorgesehen, dass der Nationalpark Unteres Odertal den Naturrastplatz einschl. Ausstattung der Gemeinde entgeltfrei überlässt. Die Einzelheiten sollen in einem noch zu erstellenden Überlassungsvertrag gesondert geregelt werden.
Als Nachweis im Rahmen des Förderantrages für den Naturrastplatz ist ein Durchführungsvertrag zwischen den Nationalpark Unteres Odertal und der Gemeinde abzuschließen.
Mit diesem Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Gemeinde zur Wartung und Instandhaltung und zur zweckbestimmten Nutzung des Naturplatzes für den Zeitraum der Zweckbestimmung lt. Fördermittelbescheid. Der Zeitraum dieser Zweckbestimmung kann erst nach Bewilligung der Fördermittel benannt werden.
Das Grundstück ist katastertechnisch durch ein Wegegrundstück erschlossen, jedoch ist diese Zuwegung in der Örtlichkeit nicht vorhanden. Der tatsächliche Wegeverlauf der derzeit als Zuwegung genutzt wird, verläuft über ein privates Grundstück. Diese Zuwegung bedarf einer Sicherung durch Eintragung einer Dienstbarkeit. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |