Vorlage - CH-056/2016

 
 
Betreff: Bereitstellen von Haushaltsmitteln für den Eigenanteil des Kooperationsprojektes "Dreiecksinformationstafeln" im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.54
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
11.10.2016 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.10.2016 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 3 zu CH-56-2016- Beispiel Dreiecksaufsteller
Anlage1 zu CH-056-2016
Anlage 2 AA-054-2016

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Eigenanteil in Höhe von 750,00 Euro pro Dreiecksinformationstafeln im Rahmen des Kooperationsprojekts “Dreiecksinformationstafeln“ im Haushalt 2017 einzuplanen. Die Dreiecksinformationstafeln sind für folgende Standorte vorgesehen:

Brodowin Neuehütte

Chorin Sandkrug

Kloster Chorin Senftenhütte

Golzow Serwest


Sachverhalt:

Eberswalde und seine Nachbarkommunen haben erfolgreich mit ihrer Strategie „Grün.Clever.Gemeinsam“ am Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) teilgenommen. Die Gemeinde Chorin bestätigte ihre Teilnahme durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung und fasste dazu den Beschluss Nr. CH-80/2015 in Ergänzung zum Beschluss Nr. AA-054/2014 (Mittelbereichskonzept Eberswalde – Entwicklungsziele für den Mittelbereich Eberswalde).

 

Im Zuge des Wettbewerbes wurden die Entwicklungsziele mit Vorhaben untersetzt. Im Ziel “Tourismus voranbringen“ wurde das Vorhaben – Dreiecksinformationstafeln - in der Gesamtkooperationskulisse als ein wichtiges Projekt für die Region identifiziert. Für jede Gemeinde/ jeden Ortsteil ist die Entwicklung und Umsetzung eines Dreiecksaufstellers in Zusammenarbeit mit den Einwohnern geplant.

 

Vorteile dieser Kooperation sind zum einen die finanziellen Einsparungen, aufgrund der hohen Gesamtstückzahl (ca. 55 Stück) und zum anderen der Erfahrungsaustausch mit dem Amt Joachimsthal (siehe Anlage 3).

 

Die Gesamtkosten eines Aufstellers werden mit 3.000,00 Euro brutto beziffert. Dazu sollen Fördermittel im Rahmen von LEADER bei der LAG Barnim akquiriert werden. Der Antrag ist bis zum 31.10.2016 bei der LAG Barnim einzureichen. Unter Berücksichtigung der prozentualen Fördermittelzuwendung von 75 % wird sich der Eigenanteil der Gemeinde Chorin für einen Aufsteller auf 750,00 Euro belaufen.

 

Für die Erarbeitung der inhaltlichen Darstellung und Produktion der Dreiecksinformationstafeln sowie die Standortplatzierung unter Berücksichtigung der einzuholenden Genehmigungen sind die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 750,00 Euro für einen

Aufsteller

5750201-30100-0821010

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Produkt wird neu angelegt.

Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 3 zu CH-56-2016- Beispiel Dreiecksaufsteller (420 KB)    
Anlage 2 2 Anlage1 zu CH-056-2016 (76 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 AA-054-2016 (62 KB)