Vorlage - CH-056/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Eigenanteil in Höhe von 750,00 Euro pro Dreiecksinformationstafeln im Rahmen des Kooperationsprojekts “Dreiecksinformationstafeln“ im Haushalt 2017 einzuplanen. Die Dreiecksinformationstafeln sind für folgende Standorte vorgesehen: □ Brodowin□ Neuehütte □ Chorin□ Sandkrug □ Kloster Chorin □ Senftenhütte □ Golzow□ Serwest Sachverhalt: Eberswalde und seine Nachbarkommunen haben erfolgreich mit ihrer Strategie „Grün.Clever.Gemeinsam“ am Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) teilgenommen. Die Gemeinde Chorin bestätigte ihre Teilnahme durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung und fasste dazu den Beschluss Nr. CH-80/2015 in Ergänzung zum Beschluss Nr. AA-054/2014 (Mittelbereichskonzept Eberswalde – Entwicklungsziele für den Mittelbereich Eberswalde).
Im Zuge des Wettbewerbes wurden die Entwicklungsziele mit Vorhaben untersetzt. Im Ziel “Tourismus voranbringen“ wurde das Vorhaben – Dreiecksinformationstafeln - in der Gesamtkooperationskulisse als ein wichtiges Projekt für die Region identifiziert. Für jede Gemeinde/ jeden Ortsteil ist die Entwicklung und Umsetzung eines Dreiecksaufstellers in Zusammenarbeit mit den Einwohnern geplant.
Vorteile dieser Kooperation sind zum einen die finanziellen Einsparungen, aufgrund der hohen Gesamtstückzahl (ca. 55 Stück) und zum anderen der Erfahrungsaustausch mit dem Amt Joachimsthal (siehe Anlage 3).
Die Gesamtkosten eines Aufstellers werden mit 3.000,00 Euro brutto beziffert. Dazu sollen Fördermittel im Rahmen von LEADER bei der LAG Barnim akquiriert werden. Der Antrag ist bis zum 31.10.2016 bei der LAG Barnim einzureichen. Unter Berücksichtigung der prozentualen Fördermittelzuwendung von 75 % wird sich der Eigenanteil der Gemeinde Chorin für einen Aufsteller auf 750,00 Euro belaufen.
Für die Erarbeitung der inhaltlichen Darstellung und Produktion der Dreiecksinformationstafeln sowie die Standortplatzierung unter Berücksichtigung der einzuholenden Genehmigungen sind die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vorgesehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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