Vorlage - CH-057/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt einen Eigenanteil in Höhe von maximal 500 Euro für das Kooperationsprojekt “Konzept Qualitätsrundwanderweg Barnim“ im Haushalt 2017 bereitzustellen.
Sachverhalt: Eberswalde und seine Nachbarkommunen haben erfolgreich mit ihrer Strategie „Grün.Clever.Gemeinsam“ am Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) teilgenommen. Die Gemeinde Chorin bestätigte ihre Teilnahme durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung und fasste dazu den Beschluss Nr. CH-80/2015 in Ergänzung zum Beschluss Nr. AA-054/2014 (Mittelbereichskonzept Eberswalde – Entwicklungsziele für den Mittelbereich Eberswalde).
Im Zuge des Wettbewerbes wurden die Entwicklungsziele mit Vorhaben untersetzt. Im Ziel “Tourismus voranbringen“ wurde der regionsübergreifende Qualitätswanderweg als ein wichtiges Projekt für die Region identifiziert (siehe Anlage 3). Die Angebotsstruktur der Region soll damit verbessert und aufgewertet werden. Auf der Basis des bereits bestehenden Wanderwegenetzes soll die Etablierung eines regionalen Qualitäts-Rundwanderweges unter Berücksichtigung der Kriterien des Deutschen Wanderverbandes erfolgen.
Für das Jahr 2017 ist die Erarbeitung eines Konzeptes zum Qualitätsrundwanderweg Barnim durch ein fachlich versiertes Unternehmen unter Einbeziehung der lokalen Akteure geplant. Die Gesamtkosten werden auf ca. 37.000 Euro brutto geschätzt. Dazu sollen Fördermittel im Rahmen von LEADER bei der LAG Barnim akquiriert werden. Der Antrag ist bis zum 31.10.2016 bei der LAG Barnim einzureichen. Unter Berücksichtigung der prozentualen Förderquote von 80 % ergibt sich für den Kooperationspartner Gemeinde Chorin ein Eigenanteil von maximal 500 Euro.
Das Konzept ermittelt u. a. die Kosten zur Umsetzung des Wanderweges. Die anschließende Fördermittelbeantragung für das Projekt „Umsetzung und Marketing Qualitätsrundwanderweg Barnim“ und damit auch die Bereitstellung von Eigenmitteln in den Haushalt des jeweiligen SUW Partners ist für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 avisiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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