Vorlage - CH-057/2016

 
 
Betreff: Bereitstellen von Haushaltsmitteln für den Eigenanteil des Kooperationsprojektes "Konzept Qualitätsrundwanderweg Barnim" im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.54
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
11.10.2016 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.10.2016 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage1 zu CH-056-2016
Anlage 2 AA-057-2016
Pm+Studie+Wandermarkt+2014.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt einen Eigenanteil in Höhe von maximal 500 Euro für das Kooperationsprojekt “Konzept Qualitätsrundwanderweg Barnim“ im Haushalt 2017 bereitzustellen.

 

 


Sachverhalt:

Eberswalde und seine Nachbarkommunen haben erfolgreich mit ihrer Strategie „Grün.Clever.Gemeinsam“ am Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) teilgenommen. Die Gemeinde Chorin bestätigte ihre Teilnahme durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung und fasste dazu den Beschluss Nr. CH-80/2015 in Ergänzung zum Beschluss Nr. AA-054/2014 (Mittelbereichskonzept Eberswalde – Entwicklungsziele für den Mittelbereich Eberswalde).

 

Im Zuge des Wettbewerbes wurden die Entwicklungsziele mit Vorhaben untersetzt. Im Ziel “Tourismus voranbringen“ wurde der regionsübergreifende Qualitätswanderweg als ein wichtiges Projekt für die Region identifiziert (siehe Anlage 3). Die Angebotsstruktur der Region soll damit verbessert und aufgewertet werden. Auf der Basis des bereits bestehenden Wanderwegenetzes soll die Etablierung eines regionalen Qualitäts-Rundwanderweges unter Berücksichtigung der Kriterien des Deutschen Wanderverbandes erfolgen.

 

Für das Jahr 2017 ist die Erarbeitung eines Konzeptes zum Qualitätsrundwanderweg Barnim durch ein fachlich versiertes Unternehmen unter Einbeziehung der lokalen Akteure geplant. Die Gesamtkosten werden auf ca. 37.000 Euro brutto geschätzt. Dazu sollen Fördermittel im Rahmen von LEADER bei der LAG Barnim akquiriert werden. Der Antrag ist bis zum 31.10.2016 bei der LAG Barnim einzureichen. Unter Berücksichtigung der prozentualen Förderquote von 80 % ergibt sich für den Kooperationspartner Gemeinde Chorin ein Eigenanteil von maximal 500 Euro.

 

Das Konzept ermittelt u. a. die Kosten zur Umsetzung des Wanderweges. Die anschließende Fördermittelbeantragung für das Projekt „Umsetzung und Marketing Qualitätsrundwanderweg Barnim“ und damit auch die Bereitstellung von Eigenmitteln in den Haushalt des jeweiligen SUW Partners ist für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 avisiert.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

max. 500 Euro

5750101-30100-5431030

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage1 zu CH-056-2016 (82 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2 AA-057-2016 (51 KB)    
Anlage 1 3 Pm+Studie+Wandermarkt+2014. (159 KB)