Vorlage - NI-036/2016 IV

 
 
Betreff: Sachstand zur Verkehrssituation auf der Hebewerkstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
24.10.2016 
Gemeindevertretung Niederfinow zur Kenntnis genommen   

Bzgl. der Hebewerkstraße wurden seitens der Gemeindevertretung die unter Nr. 1. bis 7. aufgeführten Hinweise an das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Ordnungsamt, herangetragen.

 

Zum Sachstand der einzelnen Punkte kann wie folgt Auskunft gegeben werden:

 

Bei der Hebewerkstraße handelt es sich um eine Landesstraße.

 

1. Unter dem Schiffshebewerk Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h:

 

Die Verkehrsunfallstatistik verzeichnet 7 Unfälle seit 2010. Diese sind jedoch alle nicht relevant für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gegebenenfalls könnte man auch eine Fußgängerbedarfsampel aufstellen. Hierzu sind dann die Besucherzahlen beim Wasserschifffahrtsamt abzufragen.

 

2. Hebewerkstraße 74 durchgängig bis Ortsausgang in Richtung Liepe und umgekehrt 30 km/h wegen starkem Besucherverkehr:

 

Bisher liegt die 1. Anhörung vom 28.01.2016 vor. Eine abschließende Entscheidung der Unteren Straßenverkehrsbehörde steht noch aus.

 

3. Verkehrsinsel zwischen Grenzhäuser und Ortsausgangsschild:

 

Eine Verkehrsinsel ist Teil des Gehweges. Es müsste hier eine Finanzierung durch die Gemeinde erfolgen.

 

4. Mobile Geschwindigkeitsanzeiger mit Statistikauswertung am Schiffshebewerk:

 

Im Juli 2016 wurden mehrere Kostenangebote für die Anschaffung eines mobilen Dialogdisplays mit integriertem Seitenradar eingeholt.

Anfang August wurde daraufhin ein Antrag auf Fördermittel zur Anschaffung dieser Geräte beim Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) gestellt. Bisher steht eine Bescheidung jedoch noch aus.

Die Untere Straßenverkehrsbehörde befürwortet den genannten Standort, sodass bei positivem Entscheid durch das MIK einer Aufstellung zum jetzigen Zeitpunkt nichts entgegensteht.

 

5. Polizei stellt Kästen, die die Geschwindigkeitsüberschreitungen aufnehmen:

 

Diese Aufnahme der Geschwindigkeitsüberschreitungen ist auch durch Zählgeräte des Landesbetriebes für Straßenwesen möglich.

 

 

6. Blumenkästen als Tempobegrenzung:

 

Eine Verkehrsinsel ist Teil des Gehweges. Es müsste hier eine Finanzierung durch die Gemeinde erfolgen.

 

 

7. Baumaßnahme am Schiffshebewerk – hier könnte man das Vorhaben „Verkehrsinsel“ mit einfließen lassen:

 

Diese Maßnahme wurde bereits in Gesprächen mit dem Bauverwaltungsamt erwähnt. Es erfolgte diesbezüglich eine Information an das Bauamt.