Vorlage - CH-058/2016

 
 
Betreff: Zweite Änderung der »Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin«
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.10.2016 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2017 Anlage 1 Entgeltordnung Kloster Chorin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Anlage 1 der »Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin« vom 26. Juli 2012, die zuletzt am 28. März 2014 geändert wurde, entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage mit Wirkung vom 1. April 2017 zu ändern.

 

 


Sachverhalt:

 

Die letzte Erhöhung der Nutzungsentgelte nach § 4 der »Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin« erfolgte im Jahr 2009.

 

Seit dem wurde der Ausstellungsbereich 2010 um das ehemalige Infirmarium erweitert. Ab 2017 stehen den Gästen das gesamte Brauhaus und erstmals der gesamte Keller unter dem Westflügel zur Besichtigung zur Verfügung. Die neue Dauerausstellung, die vor Ostern 2017 eröffnet wird, stellt für die Gäste einen großen Zugewinn dar. Mit der Dauerausstellung ist mit  weiteren Folgekosten zu rechnen. Das Steuerbüro Knuth, das den Eigenbetrieb betreut, hat die neuen Folgekosten, nötige Investitionen und die bisherigen Unterhaltskosten bei der Kalkulation der Eintrittspreise berücksichtigt.

 

Die Mehreinnahmen sollen den Mittelbedarf decken und zur Verbesserung der Besucherbetreuung und zur Pflege der Anlage dienen. Daher beabsichtigt der Eigenbetrieb ab dem 1. April 2017 eine Erhöhung der Nutzungsentgelte entsprechend der Anlage 1.

Kalkulation zur Berechnung der Nutzungsentgelte
(Berechnungsgrundlage: Jahresrechnungen und Jahresergebnisse »Betrieb Museum« 2014 und 2015)

Personalausgaben

275.863,00 Euro

Unterhaltung Gebäude und Grünanlagen

51.376,00 Euro

Bewirtschaftung Gebäude und Anlagen

28.035,81 Euro

Verwaltungsaufwand, Sonstiges

55.348,79 Euro

Baumaßnahmen, Investitionen

10.000,00 Euro

Kosten gesamt

420.623,60 Euro

Besucher pro Jahr (inklusive Führungen und Veranstaltungen)

100.000

durchschnittlich zu erzielendes Entgelt pro Person

4,21 Euro

Honorar Führungen

16,00 Euro

Honorar fremdsprachige Führungen

30,00 Euro

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

486.000 Euro pro Jahr

100

2017 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Vom Steuerbüro wurde der Betrag als Gesamterlös pro Jahr ermittelt.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017 Anlage 1 Entgeltordnung Kloster Chorin (10 KB)