Vorlage - CH-059/2016

 
 
Betreff: Bildung von Ausschüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.10.2016 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Bildung folgender Fachausschüsse:

 

Name des Ausschusses

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl der sachkundigen

Einwohner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeindevertretung liegt mit Zeichen CH-051/2016 eine Vorlage zur Auflösung des Haupt- und Finanzausschusses und des Entwicklungsausschusses vor. Sofern diese Ausschüsse durch Beschlussfassung aufgelöst werden, ist beabsichtigt, mindestens einen neuen Ausschuss zu bilden. (Der Werksausschuss bleibt unabhängig davon unverändert bestehen.)

 

Nach § 43 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Chorin, kann »die Gemeinde zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse  und zur Kontrolle  der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben«.

 

Nach § 16 der Geschäftsordnung erfolgt die Bildung von Ausschüssen durch Beschluss der Gemeindevertretung.

 

Zur Relation: Bisher existierte ein Haupt- und Finanzausschuss mit sieben Mitgliedern und ein Entwicklungsausschuss mit fünf Mitgliedern und drei sachkundigen Einwohnern.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen