Vorlage - CH-059/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Bildung folgender Fachausschüsse:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt mit Zeichen CH-051/2016 eine Vorlage zur Auflösung des Haupt- und Finanzausschusses und des Entwicklungsausschusses vor. Sofern diese Ausschüsse durch Beschlussfassung aufgelöst werden, ist beabsichtigt, mindestens einen neuen Ausschuss zu bilden. (Der Werksausschuss bleibt unabhängig davon unverändert bestehen.)
Nach § 43 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Chorin, kann »die Gemeinde zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben«.
Nach § 16 der Geschäftsordnung erfolgt die Bildung von Ausschüssen durch Beschluss der Gemeindevertretung.
Zur Relation: Bisher existierte ein Haupt- und Finanzausschuss mit sieben Mitgliedern und ein Entwicklungsausschuss mit fünf Mitgliedern und drei sachkundigen Einwohnern.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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