Vorlage - CH-060/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wählt folgende Mitglieder in die benannten Ausschüsse:
Sachverhalt:
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt durch Mehrheitswahl der Gemeindevertreter nach § 41 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dazu schlägt die Gemeindevertretung Mitglieder vor und entscheidet über die Vorschläge durch offenen Wahlbeschluss.
Neben diesen Mitgliedern können im Weiteren nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Einwohner zu beraten Mitgliedern in die Ausschüsse berufen werden (sachkundige Einwohner).
Im Übrigen wird auf wird auf Vorlage CH-059/2016 verwiesen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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