Vorlage - NI-041/2016
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt für die Finanzierung des Schleusenregimes am Finowkanal für das Jahr 2017 insgesamt 657,- Euro und für das Jahr 2018 insgesamt 1158,- Euro in den Haushalten 2017 und 2018 bereitzustellen.
Sachverhalt: Der Bund als Eigentümer von Wasserstraßen fokussiert sich besonders auf die Wasserstraßen, welche für die Güterschifffahrt Relevanz besitzen. Damit werden die Tätigkeiten an Wasserwegen mit ausschließlich touristischer Bedeutung auf die Eigentümerverpflichtungen beschränkt. Für den Finowkanal bedeutet dies, dass ein durch das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Eberswalde getragenes umfängliches Schleusenregime, als Grundvoraussetzung zur weiteren touristischen Entwicklung der Region, nicht angeboten wird. Bisher hat der europäische Regionale Förderverein e.V. (eRFV) als Träger der KAG Region Finowkanal, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem WSA Eberswalde zur Durchführung des Schleusenbetriebes, für welche er finanzielle Förderungen seitens des Landkreises Barnim und des Jobcenters erhielt. Aufgrund der Änderungen in der Förderlandschaft stehen die bisherigen Instrumente nicht mehr zur Verfügung, so dass auch eine Beteiligung der Kommunen der KAG Region Finowkanal für das weitere Angebot eines umfänglichen und touristisch orientiertem Schleusenregimes notwendig wird. Durch die Nutzung eines neuen Förderprogramms ergibt sich ein aufzubringender Eigenanteil der Region zur Finanzierung des Schleusenregimes, der gemäß des Kostenschlüssels der KAG Region Finowkanal auf die Mitgliedskommunen verteilt werden soll. Da Niederfinow, laut aktuellem Verteilungsschlüssel, ca. 1,28 % der Kosten der KAG Region Finowkanal trägt, würden auch ca. 1,28 % des zu tragenden Eigenanteiles der Region zum Schleusenregime auf Niederfinow entfallen. Die Einstellung und Reservierung von 657,- Euro bzw. 1158,- Euro für die Jahre 2017 bzw. 2018 in den entsprechenden Haushalten decken diese ca. 1,28 % des anfallenden und von der Region zu tragenden Eigenanteils (unter Annahme der weiteren Beteiligung des Landkreises am Schleusenregime) und dokumentieren, dass Niederfinow sich seiner Verantwortung zur Aufrechterhaltung der durchgängigen Schiffbarkeit des Finowkanals bewusst ist und eine touristische Weiterentwicklung am Finowkanal anstrebt. Eine entsprechende Kostenkalkulation ist angehängt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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