Vorlage - NI-042/2016
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Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte
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zum Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin.
Sachverhalt:
Herr Edmund Nüßlein hat mit Datum vom 12. Oktober 2016 zum 22. Oktober seinen Rücktritt als stellvertretender Bürgermeister erklärt. Die Position ist danach vakant und neu zu wählen.
Nach § 52 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wählt die Gemeindevertretung in amtsangehörigen Gemeinden aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
Die Wahl kann offen erfolgen, wenn dies einstimmig beschlossen wird (§ 39 Absatz 1 Satz 5 der Kommunalverfassung).
Im Übrigen ergibt sich das Verfahren der Wahl aus § 40 der Kommunalverfassung (siehe Anlage).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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