Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2017.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes wird auf der Grundlage des § 76 der BbKVerf der Rahmen der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat nach § 65 der BbgKVerf i. V. mit § 141 der BbgKVerf für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 der BbgKVerf Bestandteil der Haushaltssatzung.
Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
2017 - 2020
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Siehe Haushaltsplan 2017 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen