Vorlage - LI-040/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe bewilligt der Sportgemeinschaft SG 49 Liepe e. V. einen zweckgebundenen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 500 Euro.
Sachverhalt:
Die Sportgemeinschaft SG 49 Liepe e. V. hat mit Datum vom 24. September 2015 einen Antrag auf Vereinsförderung für das Jahr 2016 an die Gemeinde Liepe gerichtet.
Nach den Richtlinien zur Vereinsförderung der Gemeinde Liepe (vgl. Beschluss LI-03/2013) kann der Sportgemeinschaft ein zweckgebundener Zuschuss zu den Betriebskosten gewährt werden. Die Unterlagen der Betriebskosten und die notwendigen Vereinsunterlagen liegen vollständig vor.
Die Sportgemeinschaft hat keine konkrete Höhe der Unterstützung nicht beziffert, im vergangenen Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro gewährt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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