Vorlage - LI-043/2016

 
 
Betreff: KAG Finowkanal - Finanzierung des Schleusenregimes in den Jahren 2017 und 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
01.11.2016 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Schleusenwärter KAG 2017
Anlage 2 Schleusenwärter KAG 2018

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, für die Finanzierung des Schleusenregimes am Finowkanal für das Jahr 2017 insgesamt 704,00 Euro und für das Jahr 2018 insgesamt 1.241,00 Euro in den Haushalten 2017 und 2018 bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Der Bund als Eigentümer von Wasserstraßen fokussiert sich besonders auf die Wasserstraßen, welche für die Güterschifffahrt Relevanz besitzen. Damit werden die Tätigkeiten an Wasserwegen mit ausschließlich touristischer Bedeutung auf die Eigentümerverpflichtungen beschränkt. Für den Finowkanal bedeutet dies, dass ein durch das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Eberswalde getragenes umfängliches Schleusenregime, als Grundvoraussetzung zur weiteren touristischen Entwicklung der Region, nicht angeboten wird.

 

Bisher hat der europäische Regionale Förderverein e.V. (eRFV) als Träger der KAG Region Finowkanal, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem WSA Eberswalde zur Durchführung des Schleusenbetriebes, für welche er finanzielle Förderungen seitens des Landkreises Barnim und des Jobcenters erhielt.

 

Aufgrund der Änderungen in der Förderlandschaft stehen die bisherigen Instrumente nicht mehr zur Verfügung, so dass auch eine Beteiligung der Kommunen der KAG Region Finowkanal für das weitere Angebot eines umfänglichen und touristisch orientierten Schleusenregimes notwendig wird. Durch die Nutzung eines neuen Förderprogramms ergibt sich ein aufzubringender Eigenanteil der Region zur Finanzierung des Schleusenregimes, der gemäß des Kostenschlüssels der KAG Region Finowkanal auf die Mitgliedskommunen verteilt werden soll. Da Liepe, laut aktuellem Verteilungsschlüssel, ca. 1,37 % der Kosten der KAG Region Finowkanal trägt, würden auch ca. 1,37 %  des zu tragenden Eigenanteiles der Region zum Schleusenregime auf Liepe entfallen.

 

Die Einstellung und Reservierung von  704,00 Euro bzw. 1.241,00 Euro für die Jahre 2017 bzw. 2018 in den entsprechenden Haushalten decken diese ca. 1,37 % des anfallenden und von der Region zu tragenden Eigenanteils (unter Annahme der weiteren Beteiligung des Landkreises am Schleusenregime) und dokumentieren, dass Liepe sich seiner Verantwortung zur Aufrechterhaltung der durchgängigen Schiffbarkeit des Finowkanals bewusst ist und eine touristische Weiterentwicklung am Finowkanal anstrebt.

 

Eine entsprechende Kostenkalkulation ist angehängt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

   704,00 € (2017)

1.241,00 € (2018)

Kontierung

 

1110102-50100-5291000

Haushaltsjahr(e)

 

2017 und 2018

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 Schleusenwärter KAG 2017 (43 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 Schleusenwärter KAG 2018 (25 KB)