Vorlage - LI-044/2016 IV
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Sachverhalt:
1. Baumaßnahme „Entwässerung Brodowiner Straße“:
Zur Sitzung am 05.07.2016 (LI-026/2016 IV) hatte die Amtsverwaltung darüber informiert, dass der Zuwendungsgeber der Herstellung eines Regenwasserauffangbeckens als erste notwendige Maßnahme - auf der Gemarkung Chorin mit finanziellen Mittel für die Gemeinde Liepe - nicht zustimmen kann.
Dem Zuwendungsträger wurde deshalb zur Entscheidungsfindung für eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme im Sinne der Gemeinde die geographische und territoriale Situation mit Schreiben vom 01.07.2016 noch einmal ausführlich dargelegt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Anpassung der aktuellen Bau- und Planungskosten mit Stand 2016 beantragt.
Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor (kein neuer Kenntnisstand).
2. Teileinziehungsverfahren-Tonnagebegrenzung, 12 t:
Öffentliche Bekanntmachung zur Teileinziehung, Tonnagebegrenzung 12 t nach Brandenburgischem Straßengesetz für die Einmündungen von der Karl-Liebknecht-Straße in die Brauerstraße, in die Waldstraße und in die Brodowiner Straße erfolgte im Amtsblatt-Nr. 6 vom 24.06.2016. Einwendungen konnten 3 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung geltend gemacht werden.
Die Bekanntmachungsfrist/Auslegung des Planes zur beabsichtigten Teileinziehung ist beendet. Wenn keine Einwände eingegangen sind, wird ein Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde für die entsprechende Beschilderung der Brodowiner Straße gestellt (in Bearbeitung). |
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